EarlGrey
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sollte deiner meinung nach in der gesetzgebung zwischen gewalt ausgehend von migranten sowie gewalt ausgehend von deutschen diffferenziert werden ??Sexuelle Gewalt von Flüchtlingen gibt es nicht.
Nun verschärft die Politik aber das Sexualstrafrecht in einem zeitlichen Zusammenhang, nimmt insbesondere die sexuelle Gewalt, die von Gruppen ausgeübt wird, hinzu.
Der Flüchtlingsschützer verspürt nun einen Konflikt im Kopf, den es zu beseitigen gilt, da man ja auf Übergriffe, die es nicht gibt, garnichtnicht reagieren könnte.
Wie nun das also wieder zurechtrücken.
Die Flüchtlingsgewalt gegenüber Frauen gibt es nicht, das ist unverrückbar und wäre mit dem Gesamtweltbild unvereinbar; das würde neue Konflikte erzeugen. Muss also die Politik wieder lügen und die Verschärfung falsch begründen? Gut, die Politik lügt andauernd, also ist das gelogen und die sexuelle Gewalt gibt es nicht. Also stimmt es wieder und das Denken hat den Konflikt gelöst. Die Politik gibt also die Flüchtlinge als falschen Grund für die Verschärfung nur an, um gleichzeitig auch den Rechten das Argument des Nichthandelns zu nehmen.
Und schon ist das Weltbild wieder gerade. Die Flüchtlinge sind gut, die Politik meint es gut und den Rechten ist der Wind aus den Segeln genommen. *schmunzel*
http://www.spiegel.de/politik/deuts...ein-heisst-nein-wissen-muessen-a-1101658.html
ansonst ist schon dein titel völlig daneben - die einordnung im strafrecht und die existenz von straftaten sind ja wohl völlig unterschiedliche sachen. die von dir kritisierte rechtliche formulierung stellt im gegenteil zu deiner äusserung die migranten eben nicht straffrei sondern stellt sie explizit unter das gleiche strafmass wie es das grundgesetz auch fordert.
*kotz*