Wenn Person A Person B ermordet hat, dann ist sie der Mörder und es kann nicht beliebig viele andere Mörder geben.
Da gibt es auch den Gemeinschaftsmord, den letztendlich beliebig viele begehen können.
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Wenn Person A Person B ermordet hat, dann ist sie der Mörder und es kann nicht beliebig viele andere Mörder geben.
Da gibt es auch den Gemeinschaftsmord, den letztendlich beliebig viele begehen können.
Ein begangener Mord wurde von einer bestimmten Anzahl Personen begangen, es können hinterher nicht mehr oder weniger werden!
Auch das funktioniert. Man muss nur die Definition von "Mörder" hinterfragen. In den USA, beispielsweise, ist man auch dann ein Mörder, wenn man an einem Verbrechen beteiligt ist, bei dem ein Opfer stirbt. Auch wenn man selbst nicht die direkt zum Tode führende Tat ausgeübt hat. Auch in Deutschland war vor Kurzem Reinhold Hanning vor Gericht und ist der Beihilfe zum Mord in 170000 Fällen ((noch) nicht rechtskräftig) für schuldig gesprochen worden - weil er Wachmann in Auschwitz war und von den Morden wusste. Macht einen Beihilfe selbst zum Mörder ?
Jetzt ist es mehr oder minder beliebig, wie weit man die Kausalitätskette ziehen will, bis wohin man noch ein Mörder ist. Ist der Auftraggeber zu einem Mord ein Mörder ? War Hitler ein Mörder, obwohl er selbst (soweit ich weiß) nie Hand an jemand gelegt hat ? Ist jemand ein Mörder der andere Menschen dazu anstiftet oder auf anderen Wegen (z.B. Misshandlung, Erpressung, etc...) dazu bringt, einen Mord zu begehen ?
Sooooo bestimmt ist die Sache meiner Meinung nach nicht.
Ok, es ist natürlich Definitionssache, insofern war mein Beispiel schlecht gewählt.
Wenn ich 's genau nehme, stimmt das nicht, denn ich hatte ja ganz klar geschrieben, wenn Person A Person B ermordet!
Wenn eine ganze Bande jemanden ermordet, ist es schwierig, genau festzustellen, wer dem Opfer die entscheidende tödliche Verletzung zugefügt hat.
Irgendjemand oder mehrere waren es aber trotzdem faktisch, auch, wenn man 's nicht herausfindet.
Und natürlich gibt es auch noch andere Tatbestände, wie zB Beihilfe zum Mord, Anstiftung zum Mord oder Duldung.
Wenn Person A Person B ermordet, dann wird davon ausgegangen, dass der Mord "wahr" ist - und auch, dass es "wahr" ist, dass Person A Person B ermordet hat. Also ist schon mal etwas wahr bzw es wird davon ausgegangen, dass etwas wahr ist.
Aber, wenn man es genau nimmt und man "ganz klar" schreibt, dass Person A Person B ermordet hat, dass schließt das nicht aus, dass ebenso die Personen C, D, E, F, etc....das nicht auch getan hätten. Siehe Gemeinschaftsmord.
Kurz: Wenn Person A UND Person C (und wer auch immer noch) Person B ermordet haben, dann ist es ebenso wahr, dass Person A Person B ermordet hat.
Dieses "faktisch" bezieht sich aber auf eine ganz bestimmte Definition von Mord.
Ja, die sich aber alle auf eine bestimmte Definition von Mord berufen müssen. Und wie wir generell wissen, sind Definitionen letztendlich willkürlich und im Prinzip beliebig veränderbar.
Dazu gibt es ein interessantes Denkbeispiel, das mir auf Grund mancher Schlagzeilen "Familientragödie ! Mann tötet Frau und dann sich selbst !" bei der ich mich immer wieder fragen musste "In welcher Reihenfolge denn sonst ?" und überlegte mir, ob bzw wie eine andere Reihenfolge möglich wäre.
Wir setzen einmal voraus, dass ein Mord die vorsätzliche Tötung eines Menschens durch einen oder mehrere Menschen aus niederen Beweggründen darstellt.
Ein einfaches Beispiel zunächst nicht sehr detailliert betrachtet: Person A schießt auf Person B, Person B stirbt. Person A hat also einen Mord begangen. Darin sind sich wohl die meisten einig und haben wenig Zweifel daran.
Dann die Frage: wenn jemand auf jemand anderen schießt, stirbt der in der Regel nicht sofort. Auch bei einem tödlichen Schuss vergehen zumindest ein paar Sekunden. Ist der Mord dann begangen, wenn der Schuss abgegeben wird oder erst, wenn der Getroffene verstirbt ?
Mag man zwar momental als Makulatur abtun, aber es offenbart sich eine heikle Frage. Juristisch ist jemand nicht tot, wenn er "nach dem Hausverstand" tot ist, sondern wenn er durch einen Amtsarzt für tot befunden wurde. Eventuell muss der Amtsarzt den Todeszeitpunkt schätzen, wenn die Leiche verspätet entdeckt wurde.
Andererseits kann das Opfer erst (auch sehr viel) später an den Folgen einer gewissen Handlung versterben. Siehe den Giftmord an Georgi Markow. Auf ihn wurde ein Giftattentat verübt, das eine tödliche und unheilabre Vergiftung verursacht hat, an die Markow auch drei Tage später verstarb. Wann wurde der Mord verübt ? Am Tag der Vergiftung oder erst am Todestag ? Laut Gesetz wird aus einer "schweren, vorsätzlichen Körperverletzung" nachträglich durch den Tod ein "Mord" - ohne dass der Tatausführende in der Zwischenzeit noch irgendetwas gemacht haben muss.
Wärke Markos in der Zwischenzeit von jemand anderem erstochen worden (oder er wäre von einem von der Decke herunterfallenden Platte erschlagen worden), dann hätte der Giftattentäter überhaupt nie einen Mord begangen.
Noch länger kann es bei einer absichtlichen Infektion mit HIV dauern, wo das Opfer erst Jahre oder gar Jahrzehnte später an AIDS sterben kann und gute Chancen bestehen, dass der Infizierende zuvor stirbt oder das Opfer vor dem AIDS-Tod durch eine andere Ursache verstirbt.
Der rechtliche Punkt ist der, dass die Tat "unmittelbar ursächlich" für das Versterben sein muss, was rechtlich vom Befund des Amtsarztes abhängt.
Nun aber ein ganz interessanter Gedanke:
Was ist, wenn der Attentäter innerhalb der drei Tage verstorben wäre ? Wenn ein Mensch einen Menschen töten muss um einen Mord zu begehen, aber der Täter zum Todeszeitpunkt des Opfers selbst nicht mehr existiert, dann kann kein Mord passiert sein. Da aber "etwas" passiert ist, was ist es dann ?
So sagt man auch, rechtlich könne man Hitler nicht als Mörder bezeichnen - weil er (abgesehen von der Frage, ob der selbst jemals Hand angelegt hatte) nie vor einem ordentlichen Gericht für Mord verurteilt werden konnte. Was aber im Widerspruch zur alltäglichen Auffassung steht, in der man Hitler durchaus als einen der "schlimmsten Massenmörder der Geschichte" sieht. Nachträglich vor Gericht stellen geht meines Wissens auch nicht, da ein Toter keine Rechtsperson mehr darstellt, die man vor ein ordentliches Gericht stellen und verurteilen könnte.
Wenn Person A Glas A' zerteppert hat, dann war er 's und nicht irgendeine andere Person!
Hitlers Reden als Tatursache kann man schon noch verfolgen und richtig verurteilen, wenn man keine Sonnenbrille trägt!
Moralisch ja, aber nicht vor einem ordentlichen Gericht mit Hitler als Angeklagten.