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Russland greift Ukraine an

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Ursprünglich auf Instagram: "Danke an die russische Welt, dass sie meine Familie befreit haben vom Horror in der Ukraine zu leben. Jetzt können wir endlich zu leben beginnen!"
Na jetzt können sie ja in Schutt und Asche befreit leben.....hätten sie sich ersparen können, wenn sie vorher Richtung Russland umgezogen wären.....und auch den angeblichen Horror.....
Liest sich wie eine Mitteilung von RT........
 
Natürlich war diese Abstimmung ein Verstoß gegen die Verfassung der Ukraine. Das ist in jedem Fall gesichert.
Mißt man aber mit dem Maß des Völkerrechts, so sind die Meinungen schon unterschiedlicher.
Das Referendum auf der Krim mag vielleicht das nationale Recht der Ukraine verletzt haben, völkerrechtswidrig war sie jedoch keinesfalls.

Lassen wir nun den deutschen Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Hamburg: Reinhard Merkel zu Wort kommen. Ich zitiere:

"Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts). Hätte aber Russland wegen dieser Verfassungswidrigkeit den Beitritt der Krim nicht ablehnen müssen? Nein; die ukrainische Verfassung bindet Russland nicht. War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein."

 
Bei der Krim gehts rechtlich um Staats-/Verfassungsrecht und Völkerrecht.
Staatsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und regelt den Aufbau und Strukturen seiner Organe. Das Verfassungsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen und Organisation eines Staates. Beides sind nationale Grundbegriffe. Das Völkerrecht bleibt hierbei unangetastet, da die Mehrheit der Bewohner Krims sich per Volksentscheid für den Anschluss an Russland entschieden haben. Im Grunde auch nationales Recht. Das Strafrecht und Rechtsphilosophie befasst sich mit der allgemeinen Fragestellung, in welchem Verhältnis "Recht" und "Gerechtigkeit" zueinander stehen. Somit ist die Kompetenz des Professors Reinhard Merkel zu der Krim - Frage hier ausdrücklich gegeben.
 
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Die Zuständigkeit von Merkel für Strafrecht und Rechtsquilosophie bei der juristischen Betrachtung der Annexion der Krim (Wechsel der Gebitshoheit) kann ich nicht erkennen.
Aber du erkennst schon, dass die Bevölkerung eines Gebietes das Land wechseln wollte.
Übrigens- von den 20.000 ukrainischen Soldaten auf der Krim desertierten 18.000 in Richtung Russland.
 
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