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Na jetzt können sie ja in Schutt und Asche befreit leben.....hätten sie sich ersparen können, wenn sie vorher Richtung Russland umgezogen wären.....und auch den angeblichen Horror.....Ursprünglich auf Instagram: "Danke an die russische Welt, dass sie meine Familie befreit haben vom Horror in der Ukraine zu leben. Jetzt können wir endlich zu leben beginnen!"
Das Referendum auf der Krim mag vielleicht das nationale Recht der Ukraine verletzt haben, völkerrechtswidrig war sie jedoch keinesfalls.Natürlich war diese Abstimmung ein Verstoß gegen die Verfassung der Ukraine. Das ist in jedem Fall gesichert.
Mißt man aber mit dem Maß des Völkerrechts, so sind die Meinungen schon unterschiedlicher.
Versuche es doch mal mit tiktok.Bevölkerung in der russischen Stadt Kursk verabschiedet Soldaten die an die Front gehen - da gehen sie hin, patridiotisches Kanonenfutter für Putin:
Zur Kompetenz des deutschen Professors (oben)Lassen wir nun den deutschen Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Hamburg: Reinhard Merkel zu Wort kommen.
Staatsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und regelt den Aufbau und Strukturen seiner Organe. Das Verfassungsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen und Organisation eines Staates. Beides sind nationale Grundbegriffe. Das Völkerrecht bleibt hierbei unangetastet, da die Mehrheit der Bewohner Krims sich per Volksentscheid für den Anschluss an Russland entschieden haben. Im Grunde auch nationales Recht. Das Strafrecht und Rechtsphilosophie befasst sich mit der allgemeinen Fragestellung, in welchem Verhältnis "Recht" und "Gerechtigkeit" zueinander stehen. Somit ist die Kompetenz des Professors Reinhard Merkel zu der Krim - Frage hier ausdrücklich gegeben.Bei der Krim gehts rechtlich um Staats-/Verfassungsrecht und Völkerrecht.
Die Zuständigkeit von Merkel für Strafrecht und Rechtsquilosophie bei der juristischen Betrachtung der Annexion der Krim (Wechsel der Gebitshoheit) kann ich nicht erkennen.Kompetenz des Professors Reinhard Merkel
Aber du erkennst schon, dass die Bevölkerung eines Gebietes das Land wechseln wollte.Die Zuständigkeit von Merkel für Strafrecht und Rechtsquilosophie bei der juristischen Betrachtung der Annexion der Krim (Wechsel der Gebitshoheit) kann ich nicht erkennen.