SchroedingersCat
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Also stellt sich die rechtliche Frage, wie weit ein Land selbst bestimmen darf, mit dem es Handel treibt und mit wem nicht.Welche Frage genau ?
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Also stellt sich die rechtliche Frage, wie weit ein Land selbst bestimmen darf, mit dem es Handel treibt und mit wem nicht.Welche Frage genau ?
Ja und? Ihr Buchstabenverständnis von Völkerrecht entspricht eben nicht der Wirklichkeit.Der "kalte Krieg" war kein Krieg gemäß dem Völkerrecht. Ist Wirtschaftskrieg auch nicht, und die inflationäre, mitunter missbräuchliche Verwendung des Begriffes ergibt sich vielmehr aus einer Schlagzeilenlogik als aus einer inhaltlichen.
Richtig, und obwohl man alles versucht hat den Konflikt zu entschärfen, ist man darin gescheitert.Der bisherige Standpunkt war - verkürzt - man wolle einen Konflikt nicht anheizen.
Die neue Situation bedingt eine neue Position und somit natürlich auch eine neue Rechtfertigung.Nun ist die Rechtfertigung: Die Ukraine solle sich gegen den Völkerrechtsbruch wehren.
Wie lange soll sich deiner Meinung nach ein Vergewaltigungsopfer wehren ?Für die Ukraine stelle ich Fragen wie: wie lange und unter welchen Opfern?? spielt offensichtlich keine Rolle.
Wie auch dem Vergewaltigungsopfer steht es der Ukraine zu, das selbst und alleine zu entscheiden.Da fällt mir ein: Fiat iustitia --, pereat mundus.
Sehr schön, und willst du hier nur anführen welchen Kommentar im ORF abgegeben wurde, oder willst du dazu eine Meinung kundtun, nachdem das Forum für Diskussionen gedacht ist, und nicht zur lediglich Aufzählung von Kommentaren Dritter ?IM oRF wurde das Freiimachen von Fluchtwegen für die Bevölkerung so kommentiert.: Jetzt haben die Russen mehr Möglichkeiten, zivile Objekte ohne Vorhalt zu beschießen.
Ja, und viele Menschen haben das Verständnis, dass die Coronaimpfung mehr Opfer fordert als Leben rettet.Ja das tue ich - und dieses Verständnis haben viele Menschen.
Mit wem mitreden ?Damit Sie als Laie mitreden können.
Wem stellt sich diese Frage ?Also stellt sich die rechtliche Frage, wie weit ein Land selbst bestimmen darf, mit dem es Handel treibt und mit wem nicht.
Vielleicht nicht DEINER Wirklichkeit, aber wohl jener der Völkerrechtskundigen und folglich der geopolitischen Realität.Ja und? Ihr Buchstabenverständnis von Völkerrecht entspricht eben nicht der Wirklichkeit.
So hier ist der gesamte Text.....ich bezog mich auf die letzte FRage.....Sanktionen definieren sich über die Absicht, nicht über die Handlung. Wenn ich mein Brot beim Lidl kaufe und nicht beim Penny weil der Lidl näher liegt, dann ist das keine Sanktion. Wenn ich es beim Lidl kaufe und nicht beim Penny weil mit beispielsweise die Personalpolitik beim Penny nicht gefällt, dann ist das eine Sanktion. Also, die selbe Handlung, die selbe Entscheidung, lediglich unterschiedliche Motivation.
Unsere Rechtssysteme befassen sich mit Handlungen und geben vor, was man TUN darf und was nicht. Sie geben nicht vor, welche Motivation erlaubt ist oder nicht.
Also stellt sich die rechtliche Frage, wie weit ein Land selbst bestimmen darf, mit dem es Handel treibt und mit wem nicht.
FALSCH; Deutschlann hat jahrelang auf den in der Verfassung einerichteten Beitrittswunsch zur Eu nicht reagiert und auch jetzt immer noch nicht - Wer will schon eine Pleitestaat?sondern weil Deutschland
ganz einfach nicht in der Situation war, hier entschärfend einzugreifen.
Die BRD hat noch immer keinen tatsächlichen oder rechtlichen Schritt zu einem EU-Beitritt getan.Die neue Situation bedingt eine neue Position und somit natürlich auch eine neue Rechtfertigung.
Hast du daran etwas auszusetzen ?
Ein Opfer kann sich nicht wehren. Es kann im Falle der Ukraine als schwächerer Partner versuchen, einen möglichst schonenden und schnellen Friedensvertrag abschließen.Wie lange soll sich deiner Meinung nach ein Vergewaltigungsopfer wehren ?
Man kann sich auch beraten lassen.Wie auch dem Vergewaltigungsopfer steht es der Ukraine zu, das selbst und alleine zu entscheiden.
Der ORF hat ein Faktum aufgezeigt, ich habe es wiederholt und das wäre Diskussionsstoff - schade, daß Sie es nicht sehen.Richtig, und obwohl man alles versucht hat den Konflikt zu entschärfen, ist man darin gescheitert.
Und das nicht, weil hierbei offensichtlich Fehler begangen worden sind, sondern weil Deutschland
ganz einfach nicht in der Situation war, hier entschärfend einzugreifen.
Nun ist die Rechtfertigung: Die Ukraine solle sich gegen den Völkerrechtsbruch wehren.
Die neue Situation bedingt eine neue Position und somit natürlich auch eine neue Rechtfertigung.
Hast du daran etwas auszusetzen ?
Wie lange soll sich deiner Meinung nach ein Vergewaltigungsopfer wehren ?
Steht es einem Außenstehenden überhaupt zu, da irgendwelche Forderungen an das Opfer zu stellen ?
Wie auch dem Vergewaltigungsopfer steht es der Ukraine zu, das selbst und alleine zu entscheiden.
Sehr schön, und willst du hier nur anführen welchen Kommentar im ORF abgegeben wurde, oder willst du dazu eine Meinung kundtun, nachdem das Forum für Diskussionen gedacht ist, und nicht zur lediglich Aufzählung von Kommentaren Dritter ?
Hier im Forum wie Sie es dauernd tun.Mit wem mitreden ?