.....Etwas "ähnliches" ist im Artikel "8 der Charter von Paris" vom 21 11 1990 zu finden! Dort heißt es: "Wir bekräftigen das jedem Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnisverträgen frei zu wählen!" weiter unten heißt es noch: "Sie (also die Staaten) werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen denn, jeder Staat hat dasselbe Recht auf Sicherheit!".....muss diese verbriefte Souveränität dort aufhören, wo ein einzelner oder eine Gruppe irrer Staatslenker, gegenüber einem anderen Staat derartige Drohungen ausspricht, sodass berechtigte Zweifel an seinem/ihren Verstande bestehen...
meint plotin