Ich habe in den 80er Jahren auch anderthalb Jahre bei einer Behörde gejobbt. Selbst den blindesten Mitarbeitern fielen die eklatantesten Verwerfungen in Sachen sozialer Leistungen auf. Das Harmloseste war dabei noch, dass Sozialhilfeempfänger bei Umzug in eine andere Wohnung den kompletten Umzugsservice finanziert bekamen, selbst das, was der normale Arbeitnehmer traditionell selber macht bzw. mit Unterstützung von Familie und Freunden. Wände streichen oder tapezieren usw., was einigermaßen absurd ist, da der Arbeitnehmer das entweder in der Freizeit selber macht oder Urlaub nimmt, während ein nichtbehinderter Sozialhilfeempfänger eigentlich genügend Zeit hätte, um seine Wände selber zu streichen.
Der extremste Fall, der mir damals begegnete, war das Wohngeld für einen Rentner, der im sehr großen Anwesen in der Villa seines Sohnes lebte und völlig konform mit der Gesetzeslage etwa das 10-fache des damals aktuellen Sozialhilfesatzes bekam. Die entsprechende Gesetzeslage wurde in den 70er Jahren unter einer SPD Kanzlerschaft geschaffen und später unter der Regierung Kohl verändert.
Die fehlende Bedürftigkeitsprüfung ist auch beim aktuellen Rentenvorschlag der SPD der Ablehnungsgrund der CDU.