Bernies Sage
Well-Known Member
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...na wenn Du dies als unbehinderter Behindertenpädagoge aus Deiner Erfahrung heraus in deinem unbekümmerten Redefluss auch noch 5-fach zu bestätigen vermagst, dann bist auch Du selber ein leuchtendes Bespiel für mindestens eine deiner vielen von Dir selbst anerkannten Tugenden in multiziplitärer Einfalt............sind sie doch selber leuchtendes Beispiel dafür
Als beruhigend für uns alle gilt immerhin, dass ein möglicher "Plaudertaschendiebstahl" von narrativen Erzählmomenten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) öffentlich-rechtlicher Meinungsvielfalt - selbst in der Meinungseinfalt - in der Regel (noch) als straffrei gilt....