Zugriff aufs Vermögen
Das war bis zuletzt der strittigste Punkt in den Verhandlungen: Wer Mindestsicherung beantragt, muss Vermögen über 4200 Euro verwerten. Die FPÖ wollte diesen Zugriff auf Sparbuch und Eigenheim abschaffen, konnte sich aber nicht gegen die ÖVP durchsetzen. Den Ausschlag sollen die Länder gegeben haben: Sie befürchteten einen Ansturm auf die Mindestsicherung und dass diese auch von Personen in Anspruch genommen wird, für die dieses soziale Netz nicht gedacht war.