baerliner
New Member
- Registriert
- 3. März 2003
- Beiträge
- 3.637
AW: Nichtraucherschutz in Österreich ?
Ja, und gestern hat das Bundesverfassungsgericht den Klägern aus Baden-Württemberg und Berlin Recht gegeben, dass sie ihre Kneipen für Raucher und Nichtraucher öffnen können, wenn sie kleiner als 75 qm sind und keine Jugendlichen Zutritt haben. Es hat dabei den Schutz der Passivraucher gegen das Existenzrecht von Kneipenwirten abgewogen und zunächst letzteres höher gewertet. Aber es hat dem Gesetzgeber auch auferlegt, bis 2009 eine neue Lösung zu finden.
Außerdem hat es in seinem Urteil festgestellt, dass auch ein absolutes Rauchverbot verfassungskonform wäre, wenn damit Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens geschützt werden sollen.
Meines Wissens gibt es in den USA und in Italien dieses absolute Rauchverbot und es funktioniert bestens, denn die Raucher gehen vor die Tür, wenn sie unbedingt eine Zigarette brauchen. Das machen meine rauchenden Gäste übrigens auch, wenn sie in meiner Nichtraucherwohnung sind.
Ich fresse eine Besen, wenn es in D nicht ab 2009 ein absolutes Rauchverbot gibt. In öffentlichen Gebäuden gibt es das ja auch und es funktioniert.
Wie ich schon schrieb, es war zumindest hier in Deutschland die "Deutsche Krebshilfe", die die Nichtrauchergesetze einforderte, und zwar schon sehr lange. Die Politik hat dem nur endlich stattgegeben.
Trotzdem bin ich auch der Meinung, soll es doch klare "Raucher und Nichtraucherkneipen" geben, dann wäre die Sache mit der Bevormundung vom Tisch. In New York klappt das mit dem Nichtraucherschutz übrigens hervorragend.
LG raban
Ja, und gestern hat das Bundesverfassungsgericht den Klägern aus Baden-Württemberg und Berlin Recht gegeben, dass sie ihre Kneipen für Raucher und Nichtraucher öffnen können, wenn sie kleiner als 75 qm sind und keine Jugendlichen Zutritt haben. Es hat dabei den Schutz der Passivraucher gegen das Existenzrecht von Kneipenwirten abgewogen und zunächst letzteres höher gewertet. Aber es hat dem Gesetzgeber auch auferlegt, bis 2009 eine neue Lösung zu finden.
Außerdem hat es in seinem Urteil festgestellt, dass auch ein absolutes Rauchverbot verfassungskonform wäre, wenn damit Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens geschützt werden sollen.
Meines Wissens gibt es in den USA und in Italien dieses absolute Rauchverbot und es funktioniert bestens, denn die Raucher gehen vor die Tür, wenn sie unbedingt eine Zigarette brauchen. Das machen meine rauchenden Gäste übrigens auch, wenn sie in meiner Nichtraucherwohnung sind.
Ich fresse eine Besen, wenn es in D nicht ab 2009 ein absolutes Rauchverbot gibt. In öffentlichen Gebäuden gibt es das ja auch und es funktioniert.