Das russische Wirtschaftsministerium hat jetzt die Höhe des Recyling-Aufschlags bestimmt, welcher zukünftig beim Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges (Privat-Pkw, aber auch Nutzfahrzeuge, Traktoren und Lkw) auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird und durch den Verkäufer an den Staat abzuführen ist.
Die Staatsduma hatte dazu am 14. Juli ein entsprechendes Gesetz beschlossen, welches den Fahrzeugkauf schon ab dem 1. September 2012 belastet. Der Verwertungsaufschlag soll die Kosten der Fahrzeugentsorgung vorab decken.
Kritiker bemängeln vor allem, dass das Pferd „Kfz-Recycling“ von Schwanz her aufgezäumt werde.
Die neuen Einnahmen generieren noch lange kein funktionstüchtige und umweltgerechte Fahrzeugverschrottung, die auch unternehmerisch attraktiv sei.
Bei Neu- und Importfahrzeugen ist der Aufschlag gleich im Kaufpreis enthalten, bei eingeführten Kraftfahrzeugen wird zudem vermutet, Russland wolle damit nach die nach dem WTO-Beitritt wegfallenden Importzölle kompensieren.
Der Basisbetrag des Verwertungs-Aufschlags liegt bei 20.000 Rubel/Pkw, multipliziert mit einem Fahrzeugnutzungs- bzw. Typenkoeffizienten, der z. B. für E-Mobile und Kfz mit einem Hubraum von weniger als 2.000 cm³ bei 1,34 liegt.