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Mundschutz und Atemmasken

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Kein Wunder bei diesem Rumgeblubbere, dass ich hier so selten ins Forum reinschaue...
Hallo Burkart,
Immerhin gilt: Gerade weil Du so selten ins Forum reinschaust, scheint es gerade auch bei Dir seltsam 'Blubb' gemacht zu haben...sonst hättest Du ja geschwiegen... ;)
...das Wunder ist das Normale und das blaue Wunder des Erlebens teile ich sogar gerne mit Anderen.
Zum Thema gehörig: Eine Mundschutz-Logik ist meines Erachtens dem (selbstkritischen) *Doppeldenk* verpflichtet:
Die Doppellogik verstärkt das Gesagte so, dass das Fehlende offenbar wird und damit einer naheliegenden Besetzung sofort zugänglich wird, unter Umständen sogar in einer Vorprägung dank einer äußerst geringfügigen Überwahrnehmungsgeschwindigkeit des vorauseilenden Lichtes. Bernies Sage
Logisch denken ist ein durch den fehlenden Verstand nachvollziehbares Denken.
Kein Wunder ist es, wenn viele Menschen angesichts der Corona-Krise mit "fehlendem Verstand" reagieren.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Burkart,
Immerhin gilt: Gerade weil Du so selten ins Forum reinschaust, scheint es gerade auch bei Dir seltsam 'Blubb' gemacht zu haben...sonst hättest Du ja geschwiegen... ;)

Zum Thema gehörig: Eine Mundschutz-Logik ist meines Erachtens dem (selbstkritischen) *Doppeldenk* verpflichtet:


Kein Wunder ist es, wenn viele Menschen angesichts der Corona-Krise mit "fehlendem Verstand" reagieren.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
Besser wie still gestanden,meldet ein Stiel aus der Ecke,der Eismann verpflichtet,auch im Becher;)
 
Von meinen Reisen kann ich wieder interessante Dinge berichten.
Ich sah morgens einen jungen Mann mutterseelenallein vor einem Waschbecken mit Mundschutz am Spiegel stehen. Ich fragte mich, ob er sich wohl grad die Zähne putzt oder rasiert. Ich sah Menschen, nur mit Badehose und Nasenschoner bekleidet, ich sah eine Art Strandconcierge, der jedem Badegast nach dem Meeresaufenthalt einen Spritzer Desinfektionsmittel anbot. Eine Frau zog ihren Mann an die Seite, als ihnen ein unbedeckter Zeitgenosse entgehen kam. Und eine Bergbahngästin hatte wohl mehr Angst vor mir, als vor Erikas Knochenbrecher und wechselte fluchtartig das Abteil, da ich meinen Nasenschoner angabegemäß nicht ordnungsgemäß zu drapieren wußte...wie mir aufgrund meiner mangelnden Sprachkentnisse später erläutert wurde. Wild und ungebildet...es geht doch, so frohlockte ich und zeigte meinem Psychologen in Gedanken den Mittelfinger.

Man sieht also, die nehmen die Sache ernst! Das ist sehr löblich, so kann das schlimmste noch verhindert werden und auch wenn es keinen Muskelsalon besucht, erzeugt ein Krokodil noch immer einen gewissen Respekt. Sehrgut!
 
"Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat eine weitere Verordnung der Regierung in Sachen Pandemiebekämpfung als gesetzeswidrig aufgehoben. Konkret geht es um die im Frühjahr erlassene Verordnung, mit der Klassen geteilt wurden und Maskenpflicht in der Schule (außer im Unterricht) verordnet wurde."

https://orf.at/stories/3194827/
 
Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig
So ist es : WAR verfassungswidrig. Die Vorschriften wurden im Juni bzw. September aufgehoben. Ich kann das Ministerium gut verstehen, wenn sie die Sache als erledigt betrachtet und keine Akten mehr vorlegt -....
Erinnere an Kurz, der pragmatisch (von mir verkürzt) meinte: Wir müssen schnell entscheiden und der Verfassungsgerichtshof kann die Verfassungswidrigkeit ruhig feststellen, wenn die Bestimmung nicht mehr gilt ....
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es : WAR verfassungswidrig. Die Vorschriften wurden im Juni bzw. September aufgehoben. Ich kann das Ministerium gut verstehen, wenn sie die Sache als erledigt betrachtet und keine Akten mehr vorlegt -....
.....Ja und trotzdem wirft es "kein gutes Licht" auf die in den "Ministerien tätigen" Personen und deren "Verfassungsverständnis"!.....

meint plotin
 
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Mundschutz und Atemmasken schränken die Freiheitsrechte nach freiem Atmen eines jedes Individuum zweifelsfrei ein.

Also geht es bei der Frage zum Grundrechteschutz um die Frage der Zumutbarkeit von formalrechtlich dezidiert jeweils für alle Einzelfälle gesondert aufgeführt sein müssenden Einschränkungen, um durch einseitiges Regierungshandeln - hinter dem Rücken des eigentlichen Gesetzgebers - vorübergehend einseitig - sofort gerechtfertigt zu sein.
"Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat eine weitere Verordnung der Regierung in Sachen Pandemiebekämpfung als gesetzeswidrig aufgehoben. Konkret geht es um die im Frühjahr erlassene Verordnung, mit der Klassen geteilt wurden und Maskenpflicht in der Schule (außer im Unterricht) verordnet wurde."
https://orf.at/stories/3194827/
So ist es : WAR verfassungswidrig. Die Vorschriften wurden im Juni bzw. September aufgehoben. Ich kann das Ministerium gut verstehen, wenn sie die Sache als erledigt betrachtet und keine Akten mehr vorlegt -....
Erinnere an Kurz, der pragmatisch (von mir verkürzt) meinte: Wir müssen schnell entscheiden und der Verfassungsgerichtshof kann die Verfassungswidrigkeit ruhig feststellen, wenn die Bestimmung nicht mehr gilt ....
In deutscher Verwaltungsverfahrensgesetzgebung scheint es in der Rechtsprechung ähnlich zu sein.

Die Frage der Zumutbarkeit von Grundrechtseinschränkungen ist dabei ganz entscheidend abhängig von der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr, eine nur mittelbar vorübergehend strategisch angenommene Gefahr über möglicherweise besonders gefährliche Drittwirkungen reichen in der Regel nicht aus und bedürfen jeweils einer besonderen Glaubhaftmachung, um die sich die politische Gesundheitsökonomie verstärkt zur Sicherheit beizutragend zu bemühen versucht, mit besonders auffälligen Hygienekonzepten und Abstandsregeln, die nachweislich aber nur eine Wirksamkeit zur Abwehr von Tröpfcheninfektionen zwischen 20%-40% aufzuweisen vermögen und kein Ersatz für eine "fehlende" (möglicherweise sogar "gänzlich überflüssige" Impfung) darzustellen vermögen, wenigstens für die "richtige" Hälfte der Weltbevölkerung, die von der "Herdenschutzimmunität profitieren" würde.

Das Instrumentarium der sich selbst erfüllenden und sich selbst bestätigender Prophezeiung durch Selbstjustiz von vorrangig eilfertig handelnden Verwaltungsbehörden reicht in der Regel verfassungsrechtlich gerade noch aus, um den Vorrang durch einseitiges Regierungshandeln als glaubhaft darzustellen und mögliche Ausnahmeregelungen vorübergehend zur Vermeidung von Irritationen zu unterbinden, zumal ein nichtiger Verwaltungsakt gegenüber Betroffenen wie Nichtbetroffenen ohnehin ja auch keine wirkliche Wirksamkeit entfalten würde, aber dennoch als strategisch gangbarer Weg mit taktisch ausgewähltem Mittel dennoch - in einer "Nebenbestimmung" - fruchten könnte,….die verwaltungsrechtlich in aller Regel - ach wie praktisch - dann gar nicht mehr auf Sachlichkeit (materiell-rechtlich) überprüft werden müsste!? ;)

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
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