KANTIG
Well-Known Member
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Das ist eine Betrachtungsweise. Maßgebend erscheint mir, ob das Umgehen mit der Krankheit auch andere als verfassungsgemäße Sichten rechtfertigt. Der Eingriff in die persönliche Freiheit kann selbstverständlich gegeben sein. Die Frage ist halt, welche Folgen dieser Eingriff hat(te): Eine unzulässige Belastung ohne medizinische Erfolge gegen die Krankheit - oder der Versuch, der Krankheit mit Verletzung von Individualrechten zu begegnen und diese Verletzung in Kauf zu nehmen......Ja und trotzdem wirft es "kein gutes Licht" auf die in den "Ministerien tätigen" Personen und deren "Verfassungsverständnis"!..... meint plotin
Meine Sicht: Viel Unwissen und viel Unsicherheit mit der pandemischen Krankheit umzugehen. Hat die Verletzung der Grundrechte allgemeinen, volksmedizinischen Schaden erzeugt? Wahrscheinlich wird das niemand beantworten können. Die Vorschriften wurden ja - gedacht als Sofortreaktion- bald aufgehoben.
Natürlich kann man das Erkenntnis als oppositionelles Argument gut verwenden.
Ich sehe in dieser Behandlung: Vergossene Milch .... so lange nicht eindeutige medizinische Antworten vorliegen - und da schraufen sich die Mediziner, weil die konkrte Letztentscheidung eine polotische Sache sei ... armselig: Wo ist die Eiheit der Mediziner, die mit verschienden Studien ohne soziale Wirksakeit herum argumentieren. Wieder so eine Frage der sog. Zuständigkeit...