Das ist F A L S C H. Schutz der körperlichen Unversehrtheit heißt nicht, dass der Versehrung
freien Lauf gelassen und lediglich für "ausreichende" nachfolgende Rehabilitierung gesorgt wird.
Schutz heißt nämlich Vorbeugung und nicht Reparatur.
Wodurch auch Infektion als "Kapitalverbrechen" gelten würde.
Aber, so wenig wie du das Grundgesetz verstehst weißt du auch nicht, was "Kapitalverbrechen" heißt.
Dazu aus Wikipedia:
".... Da der Begriff in der heutigen Kriminalistik und Rechtswissenschaft nicht mehr verwendet wird, existiert keine klare Abgrenzung. Der Duden beschreibt ein Kapitalverbrechen als „schwere Straftat wie Mord, schwerer Raub o. Ä.“[3]"
Aber klar, auch diese Art von Dramatisierung ist ein gängiges Mittel in deinen Kreisen, um Aufmerksamkeit zu erhaschen. Und wenn
die Fakten fehlen, muss man sich reißerischer Aussagen bedienen, und auch wenn sie hanebüchen sind, auch egal. Jede Aufmerksamkeit
ist gut.
Kapitalverbrechen sind nur deshalb verboten, weil sie die körperliche Unversehrtheit ignorieren.
Krankheiten sind nicht verboten.
Gefährliche Hobbys sind nur dann verboten, wenn es dabei zu vielen schweren Unfällen kommt.
Für potentiell gefährliche Gegenstände gibt es meist eine Norm, damit kein Muzmuz den Hersteller oder Nutzer verklagen kann.
Falls Muzmuz es nicht schafft, Coronaerkrankungen als Unfälle zu klassifizieren, die als logische Folge eines gefährlichen Hobbys entstanden sind, hat Muzmuz die Kosten des Verfahrens zu tragen