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Kunst liegt im Auge des Betrachters?

AW: Kunst liegt im Auge des Betrachters?

Das ist keine Antwort auf meine Frage - WER erteilt die Berechtigung nun?
Und mit welcher Berechtigung eigentlich? :dontknow:

Ganze einfach: heute erteilt niemand Berechtigungen, da Kunst als Begriff mittlerweile der Beliebigkeit unterworfen ist.
Sie könnten also selber ganz selbstbewusst beurteilen, was Sie als Kunst ansehen. Niemand kann es Ihnen - heutzutage - verwehren oder Ihnen Kompetenz absprechen. Kompetenz ist nicht mehr erforderlich.
Genau deshalb ist heute Kunst so, wie sie ist: beliebig.
Perivisor
 
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AW: Kunst liegt im Auge des Betrachters?

Ganze einfach: heute erteilt niemand Berechtigungen, da Kunst als Begriff mittlerweile der Beliebigkeit unterworfen ist.
Sie könnten also selber ganz selbstbewusst beurteilen, was Sie als Kunst ansehen. Niemand kann es Ihnen - heutzutage - verwehren oder Ihnen Kompetenz absprechen. Kompetenz ist nicht mehr erforderlich.
Genau deshalb ist heute Kunst so, wie sie ist: beliebig.
Perivisor


Na, MICH freut 's, wenn jeder Mensch sich auch ohne "Berechtigung" mit dem befassen darf, was ihn interessiert!
Und auch, wenn jeder selbst entscheidet, was er von all dem Gebotenen für sich selbst an- und übernimmt! :)
Das ist das, was ich unter einem mündigen Bürger verstehe!

Ein Hoch auf die Beliebigkeit! :sekt:
 
AW: Kunst liegt im Auge des Betrachters?

Na, MICH freut 's, wenn jeder Mensch sich auch ohne "Berechtigung" mit dem befassen darf, was ihn interessiert!
Und auch, wenn jeder selbst entscheidet, was er von all dem Gebotenen für sich selbst an- und übernimmt! :)
Das ist das, was ich unter einem mündigen Bürger verstehe!

Ein Hoch auf die Beliebigkeit! :sekt:

Ein bequemes Missverständnis.
Perivisor
 
AW: Kunst liegt im Auge des Betrachters?

Das wird nicht gelingen - ohne vergleichbare Intensität, sich mit der Materie beschäftigt zu haben, z.B. in Form von Kursen oder Studien zur Kunstgeschichte.
Perivisor


Ich wollte jetzt eigentlich nicht die ganze Kunst verstehen, sondern nur dich!

Außerdem geht es an der Frage nach der BERECHTIGUNG vorbei!
 
AW: Kunst liegt im Auge des Betrachters?

@EarlyBird,
@moebius,

:danke:
für's positive
Feedback -
tut gut! :)









...
WER erteilt die Berechtigung nun?
Und mit welcher Berechtigung eigentlich? :dontknow:

Mit der Berechtigung des Berechtigten, der sich selbst berechtigte,
Berechtigungen zu erteilen
und als berechtigte Berechtigungen anzuerkennen,
sodaß keine außenstehenden Berechtiger, die zur Erteilung von Berechtigungen berechtigt sein könnten, erforderlich sind.
 
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AW: Kunst liegt im Auge des Betrachters?

Mit der Berechtigung des Berechtigten, der sich selbst berechtigte,
Berechtigungen zu erteilen
und als berechtigte Berechtigungen anzuerkennen,
sodaß keine außenstehenden Berechtiger, die zur Erteilung von Berechtigungen berechtigt sein könnten, erforderlich sind.


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... bzw um zu verhindern, dass sich ein anders Wahrnehmender und Denkender selbst berechtigt, etwas zum Thema beizutragen! :schnl:
 
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