Bernies Sage
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- Registriert
- 31. Oktober 2011
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AW: Grenzen der Freiheit
Da wir uns gerade alle so unwahrscheinlich leid tun, komme auch ich nicht umhin, zu sagen, wie leid es mir tun könnte, wenn ich nichts anders zu tun hätte als das ganze Leid der Menschheit auf mich zu nehmen, aber zum Glück hat dies ja schon ein Anderer (für uns) getan, wie praktisch!
Wenn es um die Grenzen der Freiheit geht, dann geht es in erster Linie um die Freiheit der Grenzen des Denkens, die vielen Menschen freiwillig oder unfreiwillig (in der genauen universalbiometrischen Doppelsichtweise) versagt bleibt.
Um auf meinen letzten Beitrag zurückzukommen: Wo < Sinn + Freiheit = Sinnfreiheit > in der Grenzbetrachtung zusammenfallen sollen, also sich gegenseitig bedingen, ohne dass sie sich gegenseitig gegeneinander ausspielen, bleibt (mir) nur eine abstrakte Grenzdefinition mittels der konkreten Sprache übrig:
(SINN-)FREIHEIT BEDEUTET EINSICHT IN DIE TEILBARKEIT EINER TEILHABE ALS TEILSEIENDER UND TEILNEHMENDER (von Bernhard Layer)
Der Begriff Freiheit ist unbesetzt, als Erwartungsgröße im Ausgeliefertsein, innerlich wie äußerlich, also zweimal unbesetzt.
Der Begriff Sinn ist besetzt, als Steuerungsgröße im Wahrgenommensein, innerlich wie äußerlich, also zweimal besetzt.
Wenn ich beide Begrifflichkeiten verknüpfe (also „mal nehme“) wird der Sinn den Platz der Freiheit an der gemeinsamen Grenze einnehmen.
Eigentlich ganz einfach - oder?
Bernies Sage
Da wir uns gerade alle so unwahrscheinlich leid tun, komme auch ich nicht umhin, zu sagen, wie leid es mir tun könnte, wenn ich nichts anders zu tun hätte als das ganze Leid der Menschheit auf mich zu nehmen, aber zum Glück hat dies ja schon ein Anderer (für uns) getan, wie praktisch!
Wenn es um die Grenzen der Freiheit geht, dann geht es in erster Linie um die Freiheit der Grenzen des Denkens, die vielen Menschen freiwillig oder unfreiwillig (in der genauen universalbiometrischen Doppelsichtweise) versagt bleibt.
Um auf meinen letzten Beitrag zurückzukommen: Wo < Sinn + Freiheit = Sinnfreiheit > in der Grenzbetrachtung zusammenfallen sollen, also sich gegenseitig bedingen, ohne dass sie sich gegenseitig gegeneinander ausspielen, bleibt (mir) nur eine abstrakte Grenzdefinition mittels der konkreten Sprache übrig:
(SINN-)FREIHEIT BEDEUTET EINSICHT IN DIE TEILBARKEIT EINER TEILHABE ALS TEILSEIENDER UND TEILNEHMENDER (von Bernhard Layer)
Der Begriff Freiheit ist unbesetzt, als Erwartungsgröße im Ausgeliefertsein, innerlich wie äußerlich, also zweimal unbesetzt.
Der Begriff Sinn ist besetzt, als Steuerungsgröße im Wahrgenommensein, innerlich wie äußerlich, also zweimal besetzt.
Wenn ich beide Begrifflichkeiten verknüpfe (also „mal nehme“) wird der Sinn den Platz der Freiheit an der gemeinsamen Grenze einnehmen.
Eigentlich ganz einfach - oder?
Bernies Sage