warum ich?
@sucher
Ich bin es gewohnt, vielschichtige Sachverhalte auf den Punkt zu bringen,
weil ich keine Lust habe, mir die Finger wund zu tippen und ewig um den heißen Brei herumzuschleichen.
Meine Art der pointierten Darstellung wurde sogar schon als "Trick" bezeichnet.
[Ironie an]
Ich würde ja liebend gerne über die einfachsten Dinge seitenlange Abhandlungen abliefern und mir damit die Hochachtung und den Respekt der Heißluftgebläse verschaffen wollen -
- wenn ich nur nicht so sehr bequem wäre.
[Ironie aus]
Wir sind hier, wie Du ganz richtig feststellst, sucher, in einem Denkerforum (genauer: > Kunst > Kunst Allgemein > Kunstverbot im Besonderen) und da setzte ich voraus, daß Beiträge nicht nur nebenbei gelesen, sondern auch bedacht werden.
Deinetwegen sitze ich jetzt hier und bekomme bald Blasen an die Finger, wenn das so weiter geht.
Also:
Mein Beitrag ist nicht als Verarschung gedacht.
Er ist zwar ungewöhnlich, aber durchaus hintergründig/tiefgründig angelegt.
Deinem ersten Beitrag habe ich die Klage entnommen, daß man Dir sowohl die Kunstausübung, als auch den Verkauf Deiner selbstgemachten Werke in der Fußgängerzone untersagen wollte.
Habe ich bis hierher richtig verstanden?
Werden Deine Werke gegen Geld verkauft, dann ist es nach meinem Verständnis ein Gewerbe.
Du behauptest, es wäre Kunst und berufst Dich auf die Freiheit der Kunst.
Dazu habe ich das Beispiel mit dem Kühlschrankverkäufer angeführt.
Er verkauft selbstmontierte Kühlschränke in der Fußgängerzone - Tatsache.
Die einen sagen es sei Aktionskunst, und es falle daher unter die freie Ausübung der Kunst.
Die anderen sagen, es sei ein Gewerbe, nämlich der Handel mit Kühlschränken.
Mir sind beide Standpunkte gleichermaßen einsichtig und ich wollte beileibe nicht in der Haut der Richter stecken, die diesen Fall entscheiden sollen.
Dein zweites Argument waren die Zeugen jhvhs mit ihrer freien Religionsausübung.
Du schreibst:>>... dass auch Straßenkünstler, in einer Fußgängerzone, den selben gesellschaftspolitischen Freiheitsanspruch, haben, wie die Zeugen Jehovas auf die Religionsfreiheit.<<
Dazu habe ich das Beispiel mit der Tempelhure angeführt.
Es gibt/gab Religionen, bei denen Huren im Dienste der Gottheit zur aktiven Ausübung der Religion unbedingt erforderlich sind.
Eine Hure könnte sich also auf freie Religionsausübung berufen und sich, mit dem gleichen Recht wie die Zeugen jhvhs, in der Fußgängerzone zur Schau stellen.
Wo erkennst Du hier die angebliche "Verarschung"?
Und - warum sollten "einfache Leute" sensibler sein, als komplizierte Leute?
@sucher
Ich bin es gewohnt, vielschichtige Sachverhalte auf den Punkt zu bringen,
weil ich keine Lust habe, mir die Finger wund zu tippen und ewig um den heißen Brei herumzuschleichen.
Meine Art der pointierten Darstellung wurde sogar schon als "Trick" bezeichnet.
[Ironie an]
Ich würde ja liebend gerne über die einfachsten Dinge seitenlange Abhandlungen abliefern und mir damit die Hochachtung und den Respekt der Heißluftgebläse verschaffen wollen -
- wenn ich nur nicht so sehr bequem wäre.
[Ironie aus]
Wir sind hier, wie Du ganz richtig feststellst, sucher, in einem Denkerforum (genauer: > Kunst > Kunst Allgemein > Kunstverbot im Besonderen) und da setzte ich voraus, daß Beiträge nicht nur nebenbei gelesen, sondern auch bedacht werden.
Deinetwegen sitze ich jetzt hier und bekomme bald Blasen an die Finger, wenn das so weiter geht.
Also:
Mein Beitrag ist nicht als Verarschung gedacht.
Er ist zwar ungewöhnlich, aber durchaus hintergründig/tiefgründig angelegt.
Deinem ersten Beitrag habe ich die Klage entnommen, daß man Dir sowohl die Kunstausübung, als auch den Verkauf Deiner selbstgemachten Werke in der Fußgängerzone untersagen wollte.
Habe ich bis hierher richtig verstanden?
Werden Deine Werke gegen Geld verkauft, dann ist es nach meinem Verständnis ein Gewerbe.
Du behauptest, es wäre Kunst und berufst Dich auf die Freiheit der Kunst.
Dazu habe ich das Beispiel mit dem Kühlschrankverkäufer angeführt.
Er verkauft selbstmontierte Kühlschränke in der Fußgängerzone - Tatsache.
Die einen sagen es sei Aktionskunst, und es falle daher unter die freie Ausübung der Kunst.
Die anderen sagen, es sei ein Gewerbe, nämlich der Handel mit Kühlschränken.
Mir sind beide Standpunkte gleichermaßen einsichtig und ich wollte beileibe nicht in der Haut der Richter stecken, die diesen Fall entscheiden sollen.
Dein zweites Argument waren die Zeugen jhvhs mit ihrer freien Religionsausübung.
Du schreibst:>>... dass auch Straßenkünstler, in einer Fußgängerzone, den selben gesellschaftspolitischen Freiheitsanspruch, haben, wie die Zeugen Jehovas auf die Religionsfreiheit.<<
Dazu habe ich das Beispiel mit der Tempelhure angeführt.
Es gibt/gab Religionen, bei denen Huren im Dienste der Gottheit zur aktiven Ausübung der Religion unbedingt erforderlich sind.
Eine Hure könnte sich also auf freie Religionsausübung berufen und sich, mit dem gleichen Recht wie die Zeugen jhvhs, in der Fußgängerzone zur Schau stellen.
Wo erkennst Du hier die angebliche "Verarschung"?
Und - warum sollten "einfache Leute" sensibler sein, als komplizierte Leute?