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Das Erste Konzil von Konstantinopel (das 2. ökumenische Konzil) wurde von Kaiser Theodosius im Jahre 381 einberufen, um den seit 325 andauernden Streit und die drohende Glaubensspaltung zwischen Trinitariern und Arianern zu lösen.
Das so genannte erste Konzil von Konstantinopel, das als das zweite ökumenische Konzil gilt, fand 381 unter der Herrschaft des Kaisers Theodosius I. statt, welcher im Inneren das Christentum zur Staatsreligion erhob und Gesetze gegen das Heidentum und insbesondere gegen christliche Häresien erließ. De facto handelte es sich eigentlich um eine Synode der oströmischen Bischöfe, der Bischof von Rom war nicht geladen und hatte auch keine Legaten entsandt. Dennoch wurde die Durchsetzung der Trinitätslehre fundamental positioniert und dabei die endgültige Form des Nicänisch-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses festgesetzt. Es nahmen insgesamt 150 Bischöfe teil.
Es wurde endgültig über den Arianischen Streit entschieden. Des Weiteren wurde die Infragestellung der Gottheit des Heiligen Geistes durch Macedonius I. und die Macedonianer beantwortet, indem man die wahre Gottheit des Heiligen Geistes klar herausstellte. Ihm sollte fortan gleiche Verehrung zukommen, wie sie auch dem Vater und dem Sohn zukommen.
Die Erklärung des Kaisers Theodosius erläuterte, als wahrer Christ gelte nur, wer in der Religion lebe, die der Apostel Petrus den Römern überliefert habe und zu der sich der damalige Papst Damasus sowie der damalige Bischof von Alexandria, Petros, bekennen würden; daher gelte, „dass wir also an die eine Gottheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes bei gleicher Majestät und heiliger Dreifaltigkeit glauben.“ Alle anderen, die diesem Dogma nicht zustimmen wollten, sollten als Häretiker gelten.