AW: Festung Europa?
Ja, dann ist es ja geregelt, etwas restriktiver
als bei uns. Die Schweiz kann sich das ja auch leisten.
Ich möchte jetzt aber bewußt nicht weiter darauf eingehen.
Man kann dazu ja googlen.
Wer einwandern darf, hat das Bundesamt für Migration (BFM) geregelt:
https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html
Daraus:
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der EU und der EFTA-Staaten. Für Bürgerinnen und Bürger der EU-2 (Bulgarien, Rumänien) gelten noch Beschränkungen bezüglich erstmaligem Zugang zum Arbeitsmarkt.
EU-25/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger (*) benötigen nur noch eine Aufenthaltsbewilligung, diese ist gleichzeitig die Arbeitsbewilligung. Eine Aufenthaltsbewilligung wird erst bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages ausgestellt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU-2 (Bulgarien, Rumänien) benötigen weiterhin eine Arbeitsbewilligung.
(*)
EU-25-Bürgerinnen und -Bürger haben die Nationalität einer der folgenden 25 Staaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Bürgerinnen und Bürger der EFTA-Staaten haben die Nationalität einer der folgenden Staaten:
Island, Liechtenstein, Norwegen (und Schweiz).
Ja, dann ist es ja geregelt, etwas restriktiver
als bei uns. Die Schweiz kann sich das ja auch leisten.
Ich möchte jetzt aber bewußt nicht weiter darauf eingehen.
Man kann dazu ja googlen.