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Nein, nicht unbedingt, denn wenn es um die Frage der Zulässigkeit einer Bildmontage geht, zum Beispiel wie hier zu einem gesetzeszielwidrig sich objektiv gegenüber jedermann sich aufdrängenden Zweck, dann ist allein zuerst der objektive Eindruck in juristischer Hinsicht für eine eventuell einzuleitende Ermittlung gegenüber jedermann vorentscheidend, zumindest bei Verbreitung einer volksverhetzenden wie persönlichkeitsverletzenden Bildmontage!
Denn die Interpretation dieses Bildes ist von *beilair57*, (= synonym zu Geert Wilders!) hier vorsätzlich kommentarlos und ohne jede begleitend versuchte Richtigstellung des hier platzierten Bildes eingestellt und lässt auf einen starken emotionalen Appell aus niedrigen Beweggründen des Platzierenden schließen, die sich hier der Linksetzer zu diesem seinen willentlich objektiv erkennbaren Vorsatz höchstpersönlich auch anrechnen lassen muss!
Der hier vorsätzlich unkommentiert eingestellte Link-Sachverhalt entspricht tatsächlich objektiv einer Rechtsverletzung durch Volksverhetzung, - strafbar in Deutschland nach § 130 StGB, - da beißt die Maus keinen (Argumentations-)Faden ab!
Wer hier den fortwährenden Eindruck erweckt, es handle sich doch nur um eine ganz legale Werbung „gegen“ den zunehmenden Radikalismus in Europa, der irrt subjektiv schwer und gilt objektiv als „Befürworter“ eines in die Zukunft als erpresserisch verwerflich erkennbar sein müssenden Grundmotives einer Drohung, die objektiv zwischen den Bildzeilen steht und damit von jedermann in den jeweiligen Ermittlungsbehörden in ganz Europa sicher auch sehr ernst genommen werden muss, schon wegen der objektiv hier zweifelsfrei erkennbar feststellbaren Instrumentalisierung!
Es wird höchste Zeit, dass im Internet das virale Marketing als „Empfehlungsmarketing über die gefällt-mir-Button-Bekundung“ mittels einer Verbreitung durch radikal reales Spamming für offenkundig als ein verwerflicher Virus, illegal und unpolitisch strafbewehrt in ganz Europa gelten muss!
Die bisherigen Gesetze reichen meines Erachtens in konsequenter Anwendung schon aus.
Meine künftige Nichtteilnahme an weiteren Diskussionen hier im Forum ist somit – bis auf weiteres – damit sogar doppelt begründet und entspricht auch meiner eigenen Glaubwürdigkeit in doppelter Bejahung/doppelter Verneinung absoluter Sachverhalte.
Ich möchte mir von zukünftigen Generationen nicht vorwerfen lassen, dass ich nichts dagegen unternommen hätte, mich unzweifelhaft entschieden von subversiven Methoden der Verbreitung volksverhetzender Schriften zu distanzieren.
Eine Grenzziehung zwischen „guten und bösen“ Demokraten wird und kann es nur im Rahmen einer national bzw. übernational gesetzlich anerkannten Vorbestimmung geben, die politisch dem Rechtsstaat untergeordnet sein sollte.
In einem jeden wahren Rechtsstaat gilt: Keine Strafe ohne Gesetz ( = nulla poena sine lege), - ob dies nun jemand gefällt oder nicht.
Daran haben wir uns alle zu halten, wenn wir Demokratie und Rechtstaatlichkeit nicht als reine Worthülsenverdreher mit öffentlicher Platzpatronenausgabe zur Volksbelustigung und/oder Volksverhetzung dem informellen Missbrauch durch das Internet aussetzen wollen - und sei es doch "nur" als Test!
Bernies Sage
Besser hätte ich es nicht erklären können.....