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Es kommt näher: München

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So langsam drehen die Flüchtlingstheoretiker im Angesicht der Realität wohl durch. *seufz*
 
Oje, hast du auch die Führerin beleidigt ?

Mitnichten, die Kanzlerin herrscht doch im Auftrag der Wähler, ohne Schlägertrupps (SA), ohne Ermächtigungsgesetz, ohne Arbeitsdienst und am Wochenende muß ich auch nicht auf die Wiese zum Aufmarsch. Da bringen Sie etwas durcheinander. Keinen Durchblick mehr, orientierungslos?

Oder aufgrund seiner psychischen Verfassung ein willfähriges "Werkzeug". :dontknow:

Wo ist da der Unterschied? Das ist doch typisch für Extremisten und Sektierer!


Hinter der Trommel her
Trotten dir Kälber
Das Fell für die Trommel
Liefern sie selber.

Der Metzger ruft. Die Augen fest geschlossen
Das Kalb marschiert mit ruhig festem Tritt.
Die Kälber, deren Blut im Schlachthof schon geflossen
Sie ziehn im Geist in seinen Reihen mit.

(Auszug aus dem Kälbermarsch)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich dachte bisher, die Interpretation eines Bilds sei subjektiv.
Nein, nicht unbedingt, denn wenn es um die Frage der Zulässigkeit einer Bildmontage geht, zum Beispiel wie hier zu einem gesetzeszielwidrig sich objektiv gegenüber jedermann sich aufdrängenden Zweck, dann ist allein zuerst der objektive Eindruck in juristischer Hinsicht für eine eventuell einzuleitende Ermittlung gegenüber jedermann vorentscheidend, zumindest bei Verbreitung einer volksverhetzenden wie persönlichkeitsverletzenden Bildmontage!

Denn die Interpretation dieses Bildes ist von *beilair57*, (= synonym zu Geert Wilders!) hier vorsätzlich kommentarlos und ohne jede begleitend versuchte Richtigstellung des hier platzierten Bildes eingestellt und lässt auf einen starken emotionalen Appell aus niedrigen Beweggründen des Platzierenden schließen, die sich hier der Linksetzer zu diesem seinen willentlich objektiv erkennbaren Vorsatz höchstpersönlich auch anrechnen lassen muss!

Der hier vorsätzlich unkommentiert eingestellte Link-Sachverhalt entspricht tatsächlich objektiv einer Rechtsverletzung durch Volksverhetzung, - strafbar in Deutschland nach § 130 StGB, - da beißt die Maus keinen (Argumentations-)Faden ab!

Wer hier den fortwährenden Eindruck erweckt, es handle sich doch nur um eine ganz legale Werbung „gegen“ den zunehmenden Radikalismus in Europa, der irrt subjektiv schwer und gilt objektiv als „Befürworter“ eines in die Zukunft als erpresserisch verwerflich erkennbar sein müssenden Grundmotives einer Drohung, die objektiv zwischen den Bildzeilen steht und damit von jedermann in den jeweiligen Ermittlungsbehörden in ganz Europa sicher auch sehr ernst genommen werden muss, schon wegen der objektiv hier zweifelsfrei erkennbar feststellbaren Instrumentalisierung!

Es wird höchste Zeit, dass im Internet das virale Marketing als „Empfehlungsmarketing über die gefällt-mir-Button-Bekundungmittels einer Verbreitung durch radikal reales Spamming für offenkundig als ein verwerflicher Virus, illegal und unpolitisch strafbewehrt in ganz Europa gelten muss!

Die bisherigen Gesetze reichen meines Erachtens in konsequenter Anwendung schon aus.

Meine künftige Nichtteilnahme an weiteren Diskussionen hier im Forum ist somit – bis auf weiteres – damit sogar doppelt begründet und entspricht auch meiner eigenen Glaubwürdigkeit in doppelter Bejahung/doppelter Verneinung absoluter Sachverhalte.

Ich möchte mir von zukünftigen Generationen nicht vorwerfen lassen, dass ich nichts dagegen unternommen hätte, mich unzweifelhaft entschieden von subversiven Methoden der Verbreitung volksverhetzender Schriften zu distanzieren.

Eine Grenzziehung zwischen „guten und bösen“ Demokraten wird und kann es nur im Rahmen einer national bzw. übernational gesetzlich anerkannten Vorbestimmung geben, die politisch dem Rechtsstaat untergeordnet sein sollte.

In einem jeden wahren Rechtsstaat gilt: Keine Strafe ohne Gesetz ( = nulla poena sine lege), - ob dies nun jemand gefällt oder nicht.

Daran haben wir uns alle zu halten, wenn wir Demokratie und Rechtstaatlichkeit nicht als reine Worthülsenverdreher mit öffentlicher Platzpatronenausgabe zur Volksbelustigung und/oder Volksverhetzung dem informellen Missbrauch durch das Internet aussetzen wollen - und sei es doch "nur" als Test!

Bernies Sage
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, nicht unbedingt, denn wenn es um die Frage der Zulässigkeit einer Bildmontage geht, zum Beispiel wie hier zu einem gesetzeszielwidrig sich objektiv gegenüber jedermann sich aufdrängenden Zweck, dann ist allein zuerst der objektive Eindruck in juristischer Hinsicht für eine eventuell einzuleitende Ermittlung gegenüber jedermann vorentscheidend, zumindest bei Verbreitung einer volksverhetzenden wie persönlichkeitsverletzenden Bildmontage!

Denn die Interpretation dieses Bildes ist von *beilair57*, (= synonym zu Geert Wilders!) hier vorsätzlich kommentarlos und ohne jede begleitend versuchte Richtigstellung des hier platzierten Bildes eingestellt und lässt auf einen starken emotionalen Appell aus niedrigen Beweggründen des Platzierenden schließen, die sich hier der Linksetzer zu diesem seinen willentlich objektiv erkennbaren Vorsatz höchstpersönlich auch anrechnen lassen muss!

Der hier vorsätzlich unkommentiert eingestellte Link-Sachverhalt entspricht tatsächlich objektiv einer Rechtsverletzung durch Volksverhetzung, - strafbar in Deutschland nach § 130 StGB, - da beißt die Maus keinen (Argumentations-)Faden ab!

Wer hier den fortwährenden Eindruck erweckt, es handle sich doch nur um eine ganz legale Werbung „gegen“ den zunehmenden Radikalismus in Europa, der irrt subjektiv schwer und gilt objektiv als „Befürworter“ eines in die Zukunft als erpresserisch verwerflich erkennbar sein müssenden Grundmotives einer Drohung, die objektiv zwischen den Bildzeilen steht und damit von jedermann in den jeweiligen Ermittlungsbehörden in ganz Europa sicher auch sehr ernst genommen werden muss, schon wegen der objektiv hier zweifelsfrei erkennbar feststellbaren Instrumentalisierung!

Es wird höchste Zeit, dass im Internet das virale Marketing als „Empfehlungsmarketing über die gefällt-mir-Button-Bekundungmittels einer Verbreitung durch radikal reales Spamming für offenkundig als ein verwerflicher Virus, illegal und unpolitisch strafbewehrt in ganz Europa gelten muss!

Die bisherigen Gesetze reichen meines Erachtens in konsequenter Anwendung schon aus.

Meine künftige Nichtteilnahme an weiteren Diskussionen hier im Forum ist somit – bis auf weiteres – damit sogar doppelt begründet und entspricht auch meiner eigenen Glaubwürdigkeit in doppelter Bejahung/doppelter Verneinung absoluter Sachverhalte.

Ich möchte mir von zukünftigen Generationen nicht vorwerfen lassen, dass ich nichts dagegen unternommen hätte, mich unzweifelhaft entschieden von subversiven Methoden der Verbreitung volksverhetzender Schriften zu distanzieren.

Eine Grenzziehung zwischen „guten und bösen“ Demokraten wird und kann es nur im Rahmen einer national bzw. übernational gesetzlich anerkannten Vorbestimmung geben, die politisch dem Rechtsstaat untergeordnet sein sollte.

In einem jeden wahren Rechtsstaat gilt: Keine Strafe ohne Gesetz ( = nulla poena sine lege), - ob dies nun jemand gefällt oder nicht.

Daran haben wir uns alle zu halten, wenn wir Demokratie und Rechtstaatlichkeit nicht als reine Worthülsenverdreher mit öffentlicher Platzpatronenausgabe zur Volksbelustigung und/oder Volksverhetzung dem informellen Missbrauch durch das Internet aussetzen wollen - und sei es doch "nur" als Test!

Bernies Sage


Weißt du was, überlasse das doch irgendwelchen Juristen.
Ich selbst kann beim besten Willen keine Volksverhetzung erkennen.
Allerhöchstens noch eine Merkelverhetzung. :rolleyes:
Aber das ist eben auch Interpretationssache.
 
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Eule, Du 'verschiebst' 'Beiträge ohne Hinweis. Warum tust Du das?

1. Weil ich es kann:)
2. Weil es in diesem Forum Regeln gibt (solltest Du sie nicht kennen - lesen)


Und ich weiß nicht einmal warum? Die Moderatorin lässt hier einen blöd sterben.

Das ist aber traurig, dass Du das nicht weißt. Siehe oben - Forumsregeln lesen.
Wie Du stirbst, blöd oder gescheit, das liegt ganz alleine bei Dir......
 
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