Claus
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- 5. August 2005
- Beiträge
- 3.673
ich habe bei „eine Frage des Gewissens“ in der Abteilung „Filme“
https://www.denkforum.at/forum/showthread.php?p=86723#post86723
einige Szenen aus dem Umfeld der deutschen Rechssprechung geschildert.
wie es weiter gehen könnte, möchte ich hier mal zur diskussion stellen.
also, ich mache nur den Anfang:
zwei Jahre später,
der Kinderschänder ist inzwischen gefaßt und wird seitdem „therapiert“.
Er wurde natürlich nicht kastriert, denn das wäre ja der schlimmste Verstoß gegen seine Menschenwürde.
Ein promovierter Psychologe kümmert sich ständig um ihn und erwirkt einen „begleiteten Freigang“ in eine buchhandlung, damit sich der „Patient“ mal auf dem aktuellen büchermarkt umsehen kann.
Auch die Mutter mit der vergewaltigten tochter sind zufällig zur gleichen Zeit in der Buchhandlung.
Der Verbrecher sieht sein Opfer lüstern grinsend an.
Das Kind erleidet einen schlimmen rückfall, hat seitdem wieder ständig alpträume und eine jämmerliche angst auf die Straße zu gehen.
die Mutter wird bei Gericht vorstellig und schildert den vorfall.
Gerichtsbeamter:
Der täter hat ein Recht auf therapie. so ein freigang gehört dazu.
Wenn Sie und ihre tochter sich fürchten, müssen Sie eben wegziehen. Irgendwann kommt der Gefangene ja auch wieder frei,
wie Sie damit umgehen ist Ihr Problem.
Unser Psychologe hat mir versichert, daß er gute Fortschritte macht, eine garantie können wir aber nicht übernehmen.
Mutter:
meine tochter hat angst, er flüchtet bei einem Freigang....
GB:
Ja, dann müssen sie Ihrer tochter einen besseren Psychologen suchen, der ihr die Angst ausreden und den vorfall vergessen machen kann.
Unser Psychologe kümmert sich um seinen Patienten, dem die Haft auch starke psychische Probleme macht.
Die damalige Tat hat er ja scheinbar jetzt aus seinem gedächtnis gestrichen, aber wir müssen verhindern, daß er nicht unter den Haftbedingungen leidet,
man könnte uns vorwerfen, daß dies seine Menschenwürde verletzt.
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https://www.denkforum.at/forum/showthread.php?p=86723#post86723
einige Szenen aus dem Umfeld der deutschen Rechssprechung geschildert.
wie es weiter gehen könnte, möchte ich hier mal zur diskussion stellen.
also, ich mache nur den Anfang:
zwei Jahre später,
der Kinderschänder ist inzwischen gefaßt und wird seitdem „therapiert“.
Er wurde natürlich nicht kastriert, denn das wäre ja der schlimmste Verstoß gegen seine Menschenwürde.
Ein promovierter Psychologe kümmert sich ständig um ihn und erwirkt einen „begleiteten Freigang“ in eine buchhandlung, damit sich der „Patient“ mal auf dem aktuellen büchermarkt umsehen kann.
Auch die Mutter mit der vergewaltigten tochter sind zufällig zur gleichen Zeit in der Buchhandlung.
Der Verbrecher sieht sein Opfer lüstern grinsend an.
Das Kind erleidet einen schlimmen rückfall, hat seitdem wieder ständig alpträume und eine jämmerliche angst auf die Straße zu gehen.
die Mutter wird bei Gericht vorstellig und schildert den vorfall.
Gerichtsbeamter:
Der täter hat ein Recht auf therapie. so ein freigang gehört dazu.
Wenn Sie und ihre tochter sich fürchten, müssen Sie eben wegziehen. Irgendwann kommt der Gefangene ja auch wieder frei,
wie Sie damit umgehen ist Ihr Problem.
Unser Psychologe hat mir versichert, daß er gute Fortschritte macht, eine garantie können wir aber nicht übernehmen.
Mutter:
meine tochter hat angst, er flüchtet bei einem Freigang....
GB:
Ja, dann müssen sie Ihrer tochter einen besseren Psychologen suchen, der ihr die Angst ausreden und den vorfall vergessen machen kann.
Unser Psychologe kümmert sich um seinen Patienten, dem die Haft auch starke psychische Probleme macht.
Die damalige Tat hat er ja scheinbar jetzt aus seinem gedächtnis gestrichen, aber wir müssen verhindern, daß er nicht unter den Haftbedingungen leidet,
man könnte uns vorwerfen, daß dies seine Menschenwürde verletzt.
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