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Ehe für alle?

Der Laute bekommt sogar gerichtliche Unterstützung.

Aus dem Urteil ist das für mich nicht ersichtlich: Verkürzt:
Die Sache war hinsichtlich der Berufung des Beklagten 1 an das Landgericht zurückzuverweisen, damit es Feststellungen dazu trifft, welche Störungen durch den Musikunterricht entstehen, und damit es die Zeiten, zu denen musiziert werden darf, abschließend festlegen kann.
 
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Also: Ich will meine Ruhe. Und mit der Ruhe befinde ich mich definitiv in der Minderheit.
Laute Minderheit ist seit mindestens 30 Jahren ausgestorben....

Beispiel: Bundesgerichtshof
https://www.sueddeutsche.de/panorama/bundesgerichtshof-musizieren-zuhause-1.4186417

Der Laute bekommt sogar gerichtliche Unterstützung. Heute werden die Lärmschläger unterstützt, während wir Leisen vor Wut ins Kissen beißen müssen.....
Es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür einzutreten, dann werdens wohl auch erkennen, dass die laute Mehrheit ein Blödsinn ist, es erwirkt nur den Anschein, da besser organisiert
 
Aus dem Urteil ist das für mich nicht ersichtlich: Verkürzt:
Jeder sinnvolle Ort hat ein schalldichtes Musikhaus, wo Lärmschläger ihrer Zunft frönen können. Auch wo ich aufgewachsen bin, gab es in der "Alten Schule" diese Möglichkeit. Und das war sogar auf nem Dorf.

Der Musiker ist nicht mit den Nachbarn in Ehe verheiratet, so dass es eherechtliche Regeln gäbe, auf die sich geeinigt werden könnte.

Nach Auffassung des BGH in Karlsruhe ist ein Urteil des Augsburger Landgerichtes zu streng: Es hatte geregelt, wie lange ein Mann bei sich zu hause Trompete spielen darf.

Der BGH entschied gegen das Urteil.
 
Es gibt ein Differenzierungsgebot als Bestandteil liberaler Rechtsordnungen...
Das Parlament hat bis auf ein paar lächerliche Unterschiede eine Gleichbehandlung festgelegt.
Schönheitsfehler war - wenn man so will - daß man es dem Verfassungsgerichtshof überlassen hat, die letzten Schritte für eine "Gleichbehandlung" zu vollziehen.
 
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