• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Die österreichische Justiz, eine Schandjustiz?

Diese Feststellung widerspricht allerdings Ihrer vorausgehenden Stellungnahme - siehe


Die Frage des Täter-Opferausgleiches ist der hervorragende Versuch, sich endlich mit den Opfern und der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzen (Ich glaube, das ist der Weiße Ring): Wobei das Schwergewicht auf das Opfer gelegt wird - um das sich lange Zeit niemand gekümmert hat.

Ganz sicher nicht, denn bevor es zu einem Opfer-Täter Ausgleichs Versuch kommen kann, muss natürlich bei Verdacht auf Verbrechen, der Staat vorher untersucht haben, und jene welche unter Verbrechen, und eindeutig in seine unabdingbare Kompetenz fallen aussortiert
haben und anklagen.

Und ob ein Tatbestand mit dem Opfer-Täter Verfahren abgehandelt werden kann muss zwingend im Einzelfall vom Staat festgestellt werden.

Im Falle eines Verbrechens kann es natürlich zu keinem Opfer-Täter Ausgleich kommen, hier ist das Strafrecht anzuwenden.
 
Werbung:
Ganz sicher nicht, denn bevor es zu einem Opfer-Täter Ausgleichs Versuch kommen kann, muss natürlich bei Verdacht auf Verbrechen, der Staat vorher untersucht haben, und jene welche unter Verbrechen, und eindeutig in seine unabdingbare Kompetenz fallen aussortiert
haben und anklagen.

Und ob ein Tatbestand mit dem Opfer-Täter Verfahren abgehandelt werden kann muss zwingend im Einzelfall vom Staat festgestellt werden.

Im Falle eines Verbrechens kann es natürlich zu keinem Opfer-Täter Ausgleich kommen, hier ist das Strafrecht anzuwenden.
Ich verstehe den Täter-Opfer-Ausgleich nicht so formell.
Ich kann mich allerdings auch nicht dem Argument verschließen, daß die Feststellung vom straffreien Versuch bis zu allen Arten des Vorsatzes - strafbare Tatbestände - in qualifizierte Hände gelegt werden muß.
 
Ich verstehe den Täter-Opfer-Ausgleich nicht so formell.
Ich kann mich allerdings auch nicht dem Argument verschließen, daß die Feststellung vom straffreien Versuch bis zu allen Arten des Vorsatzes - strafbare Tatbestände - in qualifizierte Hände gelegt werden muß.

Aber ganz sicher nicht in die Hände des Dienstgebers der Täter, dessen Vorsteher zum Teil selber in die Taten verstickt sind.
 
Als gewöhnlicher Argumentationsversager dürfen Sie so meinen.

Grüß Gott!

Anderschwätzer, liest man meine vorherigen, zum Thema äußerst fundierten Postings, und deine schwachsinnige Inhalts leere Replik, so fallen einem unwillkürlich die Zeilen aus Heinrich Manns Professor Unrat, vom "Wohl erworben Recht auf Alters Schwachsinn" ein.;)
 
Eine starke Behauptung.

Eine starke aber belegte Behauptung, es hat zu tausenden Kinderschändungen katholischer Pfaffen keine staatliche Untersuchung gegeben.

Merkwürdiger weise hat es in einem Fall eine "Untersuchung" auf eine Anzeige eines bei den Schulbrüdern als Kind geschändeten gegeben, diese hat Patrik Pable FPÖ Justizministerin unterdrückt, wohingegen die Klasnic Kommission gegen die Schulbrüder Anzeiger erstattet hat, welche aber anscheinend im Sande verlaufen ist.
Dann noch haben die Schulbrüder gegen eine Äußerung sie seien quasi ein organisierter Kinderschänder Verein geklagt, diese Klage wurde abgewiesen, man darf die Schulbrüder also so nennen.
Die Klasnic Kommission hat ca. 80 Leute wegen Missbrauches (es wurden Vergewaltigung und Folter namhaft gemacht) bei den Schulbrüdern entschädigt, aber, de jure ist nichts untersucht, geschweige denn angeklagt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
Eine starke aber belegte Behauptung, es hat zu tausenden Kinderschändungen katholischer Pfaffen keine staatliche Untersuchung gegeben.
Vielleicht waren die Verbrechen verjährt, nicht tatbestandsmäßig erfaßbar ...?
Bei allem Mißtrauen hab ich da so Zweifel an Ihrer Darstellung.
 
Zurück
Oben