Ferenc
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Diese Feststellung widerspricht allerdings Ihrer vorausgehenden Stellungnahme - siehe
Die Frage des Täter-Opferausgleiches ist der hervorragende Versuch, sich endlich mit den Opfern und der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzen (Ich glaube, das ist der Weiße Ring): Wobei das Schwergewicht auf das Opfer gelegt wird - um das sich lange Zeit niemand gekümmert hat.
Ganz sicher nicht, denn bevor es zu einem Opfer-Täter Ausgleichs Versuch kommen kann, muss natürlich bei Verdacht auf Verbrechen, der Staat vorher untersucht haben, und jene welche unter Verbrechen, und eindeutig in seine unabdingbare Kompetenz fallen aussortiert
haben und anklagen.
Und ob ein Tatbestand mit dem Opfer-Täter Verfahren abgehandelt werden kann muss zwingend im Einzelfall vom Staat festgestellt werden.
Im Falle eines Verbrechens kann es natürlich zu keinem Opfer-Täter Ausgleich kommen, hier ist das Strafrecht anzuwenden.