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Die österreichische Justiz, eine Schandjustiz?

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Das lesen Sie doch bitte selbst nach und zitieren die betreffenden Stellen in Ihrer Argumentation.

Grüss GOTT!

Ist es nicht so, dann ist es ein unfassbares Versagen des österreichischen Staates Judikative Aufgaben an die Organisation weiter zu geben welche Dienstgeber der vielen pfäffischen Kinderschänder, und Vertuscher dieser Verbrechen ist,

ist dem so, und es existierten geheime Abmachungen Österreichs im Konkordat mit dem Vatikan, judikative Aufgaben im Falle von Verbrechen von Klerikern an die Kirche abzutreten, dann ist des Skandal noch viel größer, denn dies würde bedeuten das Kleriker vom Staate ungestraft Verbrechen begehen dürfen!

Im öffentlichen Teil des Konkordates steht nichts davon.
 
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Ist es nicht so, dann ist es ein unfassbares Versagen des österreichischen Staates Judikative Aufgaben an die Organisation weiter zu geben welche Dienstgeber der vielen pfäffischen Kinderschänder, und Vertuscher dieser Verbrechen ist,

ist dem so, und es existierten geheime Abmachungen Österreichs im Konkordat mit dem Vatikan, judikative Aufgaben im Falle von Verbrechen von Klerikern an die Kirche abzutreten, dann ist des Skandal noch viel größer!

Im öffentlichen Teil des Konkordates steht nichts davon.
Meines Wissens wurde die gegenseitige Anerkennung der jeweils geltenden juristischen Bereiche anerkannt.
 
Meines Wissens wurde die gegenseitige Anerkennung der jeweils geltenden juristischen Bereiche anerkannt.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das dies bedeuten könnte, das Österreich Teile seiner judikativen Oberhohheit an die Kirche abtritt.

Aus dem gesamten öffentlichen Teil des Konkordates bei RIS geht nichts daraus hervor.
 
Ich kann mir aber nicht vorstellen das dies bedeuten könnte, das Österreich Teile seiner judikativen Oberhohheit an die Kirche abtritt.

Aus dem gesamten öffentlichen Teil des Konkordates bei RIS geht nichts daraus hervor.
Es wurde nichts abgetreten - behaupte ich einmal. Das Problem sehe ich darin, daß die "Wert - bzw Unwertvorstellungen" hins. Kindesmißhandlung in beiden Rechtsordnungen gleich oder ähnlich waren.
 
Es wurde nichts abgetreten - behaupte ich einmal. Das Problem sehe ich darin, daß die "Wert - bzw Unwertvorstellungen" hins. Kindesmißhandlung in beiden Rechtsordnungen gleich oder ähnlich waren.

Wobei es bei der verschämten Umschreibung von "Missbrauch" ja auch in vielen Fällen bereits um Verbrechen ging, wobei ich nicht behaupte das es sich bei allen Delikten de jure um Verbrechen, Vergewaltigung, Folter etc. gehandelt hat, aber das der Staat seine Pflicht solche Tatbestände zu untersuchen, an den Dienstgeber der Täter weiter gibt, noch dazu wo es ebenfalls bekannt ist das der Dienstgeber als Vertuscher dieser Verbrechen aufgetreten ist, ist ein unfassbarer Skandal!

Und natürlich wurde "abgetreten" denn wie kann der Staat seine judikative Oberhoheit den tausendfachen Verdacht auf Kinderschändung welchen es natürlich de jure erst zu untersuchen und einzustufen gilt, an den Dienstgeber der Täter abtreten, ohne aus eigenem aktiv zu werden.
 
Ihre Kategorisierung von Mißbräuchen nach Schwere ist richtig - ich sehe sie hier allerdings als Nebenfront. Daß der Staat seine Zuständigkeit abgegeben hat oder haben sollte ist für eine historische Betrachtung wichtig.
Sehen Sie heute noch solche "Kompetenzverschiebungen"?
 
Ihre Kategorisierung von Mißbräuchen nach Schwere ist richtig - ich sehe sie hier allerdings als Nebenfront. Daß der Staat seine Zuständigkeit abgegeben hat oder haben sollte ist für eine historische Betrachtung wichtig.
Sehen Sie heute noch solche "Kompetenzverschiebungen"?

Mir sind so dunkel einige Versuche in Erinnerung Teile des Gedankengutes asiatischer Rechtssprechung in unserem Rechtsgetriebe zur Anwendung zu bringen, etwa einen moderierten "Täter", "Opfer" Ausgleich zu suchen, ist meiner Meinung nach einen Versuch wert, da die Schwarz Weiß, und es muss immer einer "schuld" und verurteilt sein, Karl Kraus nennt es die "Wissenschaft vom Einspirrn" einsperren nicht immer der Weisheit letzter Schluss zu sein scheint.

Dies kann aber doch nur dann zum tragen kommen, wenn es sich um minder schwere Vergehen handelt, und sicher bei keinem Delikt welches auch nur in der Nähe zu Verbrechen angesiedelt ist.

Aber ein Staat welcher hundert wenn nicht tausendfachen Verdacht auf Kinderschändung, Vergewaltigung? in der gesamten Aufarbeitung dem Dienstgeber der Täter überlässt ist abschaumhaft!
 
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Aber ein Staat welcher hundert wenn nicht tausendfachen Verdacht auf Kinderschändung, Vergewaltigung? in der gesamten Aufarbeitung dem Dienstgeber der Täter überlässt ist abschaumhaft!
Diese Feststellung widerspricht allerdings Ihrer vorausgehenden Stellungnahme - siehe
Mir sind so dunkel einige Versuche in Erinnerung Teile des Gedankengutes asiatischer Rechtssprechung in unserem Rechtsgetriebe zur Anwendung zu bringen

Die Frage des Täter-Opferausgleiches ist der hervorragende Versuch, sich endlich mit den Opfern und der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzen (Ich glaube, das ist der Weiße Ring): Wobei das Schwergewicht auf das Opfer gelegt wird - um das sich lange Zeit niemand gekümmert hat.
 
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