Die Verschreibungsfähigkeit von Hanfblüten und Hanfextrakten ist national unterschiedlich geregelt. Das
Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel der UN verlangt im Artikel 28 eine nationale Behörde, die die Verwendung reguliert und kontrolliert. Erstes europäisches Land, das eine solche Regelung traf, waren die Niederlande, wo seit 2001 medizinisches Cannabis Patienten verschrieben werden kann. Schon vorher war die Selbstversorgung über halblegale
Coffeeshops geduldet worden, die einige Patienten weiterhin dem neuen verschriebenen medizinischen Cannabis vorzogen.
[46] In Deutschland ist Cannabis (
„Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“) seit dem 10. März 2017 ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel, das theoretisch von jedem Arzt verschrieben werden kann, wenn dieser den Einsatz als sinnvoll erachtet. In Österreich sind Zubereitungen aus Cannabisextrakten gemäß § 14 Zif. 3 Suchtgiftverordnung verschreibbar.
[47] Inzwischen sind in den meisten anderen europäischen Ländern Cannabis-Präparate wie
Nabiximols erlaubt, in den meisten auch andere Präparate wie Epidiolex (mit dem nicht psychoaktiven
Cannabidiol als Wirkstoff
[48]). In vielen Ländern der Europäischen Union, zum Beispiel seit 2018 Portugal, Dänemark, Polen, Frankreich, Großbritannien, wurden nationale Programme für verschreibungspflichtiges medizinisches Cannabis aufgelegt; eine einheitliche Reglung in der EU existiert bisher aber nicht. 2019 folgte die Schweiz mit einer nationalen Regelung.
[46] Außerhalb Europas existieren vergleichbare Regelungen so in Israel und in Australien schon seit 2016.
[46] Stand 2018, hatten aber nur vier Länder, Deutschland, Kanada, Israel und die Niederlande, Cannabis auch als Kraut (also als Pflanzliche
Arzneidroge) für den medizinischen Gebrauch freigegeben.
[49] Kompliziert ist die Sachlage in den USA, wo es je nach Bundesstaat viele abweichende Regelungen gibt.