Ferenc
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.....??.....
.....Und Sie haben natürlich "Belege", dass das nicht ausdrücklich "Frau Skripals" Wunsch war... oder??.....
.....Beleg!!.....
danke plotin
Deine glückliche Gesetzes Unkenntnis erleichtert dir deine Aussagen. Die Belege in beiden Fällen zu liefern, wäre England verpflichtet.
Den ersten Beleg, eine dokumentierte Äußerung Frau Skripals sie an einen "geschützten Ort zu verbringen" der englischen Justiz, und Russland
den zweiten Beleg, das Frau Skripal keinen Kontakt mit der russischen Botschaft wünsche, Russland, und ebenfalls der englischen Justiz.
So lange dies nicht passiert ist stellen beide Maßnahmen Rechtsbrüche, nach dem Völkerrecht und dem englischen Recht dar.
Und zu meinen man würde diese Belege nicht augenblicklich vorlegen, wenn man sie hätte, ist abermals naiv.
Aber ich verstehe dich schon, du setzt einfach dein Vertrauen in England, welches schon bei den Chemiewaffen Saadams eine so hohe moralische Kompetenz bewiesen hat.
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