AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia
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Ich jedoch glaube nicht, was ich erlebt hab.
Wozu auch.
Klar doch, was Du wissen darfst, das musst Du nicht umständlich glauben!
Das einzige, was passsieren kann, ist, dass andere nicht glauben.
Das hättest Du wohl gerne, dass nichts passiert, wenn andere
Dir glauben?
Jetzt pass mal auf, was gleich passiert........
Sehe ich das in Deinen Beiträgen generell richtig, dass Du einen Widerspruch im subjektiven Kontext (gegenüber jedermann) angemahnt haben könntest und Du gleichzeitig im objektiven Kontext die Widerspruchfreiheit „für gut möglich befunden“ haben könntest ?
Ich glaub' Dir ja, - aber nur damit Dir 'objektiv' nichts passiert!
*Nicandra*: Wer Beweise fordert,
dem fehlt das Wissen,
dass jeder Beweis gefälscht sein kann .......
Es ist möglich, dass einem Fordernden das Wissen fehlt, dass jeder Beweis gefälscht werden kann, aber nicht wenn der Fordernde diesen Beweis selbst gefälscht hat oder dabei mitgewirkt hat!
Wer Beweise fordert, dem könnte dieses Wissen der Mitwirkung tatsächlich bewusst gefehlt haben, aber dieses Nichtwissen wäre dann als reine Möglichkeit etwas nicht zu wissen gewiss nicht mit der "Qualia" des tatsächlichen Wissens aus eigener (subjektiver) Erfahrung „automatisch für alle“ in einem Generalverdacht gleichzusetzen, denn.......
Wenn zwei dasselbe sagen, ist es nicht unbedingt dasselbe. (unterschiedlicher Tatbestand)
Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht unbedingt dasselbe (unterschiedliche Motive)
Ein Anderer sagt: < Wer Beweise fordert, dem fehlt das Vertrauen zu anderen, die jeden gefälschten Beweis durch Mehrheitskonsens entlarven könnten. >
Auch hier wird der Fehler (bewusst oder unbewusst) begangen, dem Fordernden etwas zu unterstellen, was mit der Bedingung einer Möglichkeit zum Zwecke der gezielten Einflussnahme verknüpft wäre (bedingt mögliches Vertrauen) und von Amts geschehen könnte oder von Amts wegen unterlassen werden könnte, unabhängig von der Frage der jeweiligen Prüfung legaler Zulässigkeit in einer konkreten Situation.
Ich frage mich nur, wie kann ein Fordernder von Beweisen (zum Beispiel ein Staatsanwalt) ein
< Vertrauen zu anderen, die jeden gefälschten Beweis durch Mehrheitskonsens entlarven könnten > …..(
oder eben auch konstruieren könnten!).... ganz unbeschwert legal aufbauen, ohne sich selbst der Gefahr einer Parteinahme und letztendlich dem Verdacht einer gezielten Ermittlung gegen ihn selbst auszusetzen?
Bernies Frage, - in Deutschland erlaubt gemäß § 2 Abs.3 Nr.5 RDG - durch Bernies Sage.