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Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Eine Justiz ohne Fehlurteile ist schlicht unmöglich, sie würde den unfehlbaren Menschen voraussetzen.

Was mag der fehlbaren Justiz fehlen, wenn sie die Haftentschädigung für zu Unrecht Inhaftierte mit 25 Euro täglich angibt? Der Verstand? Nein, der ganze Verstand sicher nicht. Das Rechtshirn ist ganz sicher vorhanden...

http://de.wikipedia.org/wiki/Haftentschädigung
 
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AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Gesetze und Justiz wird von Menschen gemacht, die Irrtümern und Stimmungen unterworfen sind. Rechtssprechung ist also immer ein Kompromiss zwischen Anspruch absoluter Gerechtigkeit und absoluter Wahrheit einerseits und dem menschlichem Unvermögen andererseits. Und so wie der Mesnch mit Fehlern behaftet ist, ist jede Institution fehlerhaft. Man kann deshalb nur dafür sorgen, daß die Fehlerquote möglichst klein gehalten wird. Eine Justiz ohne Fehlurteile ist schlicht unmöglich, sie würde den unfehlbaren Menschen voraussetzen.
Gleichwohl ist es im vorliegenden Fall nicht möglich, ein Urteil zu werten, dessen Ergebnis man kennt aber nicht dessen Inhalt bzw. Wortlaut.
Völlig korrekt, daß es allein auf das Maß ankommt, doch kann das nur durch einen Mehrheitskonsens bestimmt werden, von dem Juristen gefälligst nicht abzuweichen haben. Weichen sie zu sehr ab, erübrigen sie sich.

Absolute Wahrheit und Gerechtigkeit gibt es nicht. Beides dennoch als Gegenstück zu Lügen, Selbsttäuschungen und Unrecht ins Visier zu nehmen, ist löblich. Bringt aber nur was, wenn genug Zustimmung kommt. Die kann nur kommen durch Kontrolle. Und genau die funktioniert nicht. Deshalb ist es auch sinnlos, gelegentlich ein bißchen was zu kontrollieren wie z. B. ein Urteil, zu dem bereits massive, unfaßbare Wahrheitsverzerrungen bekannt wurden. Das macht nur Aufwand und könnte sich zu einem Scheinmanöver entwickeln, Futter für Juristen ...
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Was mag der fehlbaren Justiz fehlen, wenn sie die Haftentschädigung für zu Unrecht Inhaftierte mit 25 Euro täglich angibt? Der Verstand? Nein, der ganze Verstand sicher nicht. Das Rechtshirn ist ganz sicher vorhanden...

http://de.wikipedia.org/wiki/Haftentschädigung

:ironie: Es soll aber im Groß-Hirn auch noch eine linke Hirn-Hälfte geben :dontknow: .... behaupten zumindest nicht wenige Hirn-Forscher ...:lachen:
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Wer Beweise fordert, dem fehlt das Vertrauen zu anderen, die jeden gefälschten Beweis durch Mehrheitskonsens entlarven könnten.

Du befindest dich JETZT im KLAREN Widerspruch. Es sei denn du möchtest diesen Satz *allgemein* zu allen sagen und *nicht* zu mir.
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

................[...........].............

Ich jedoch glaube nicht, was ich erlebt hab. :D Wozu auch.

Klar doch, was Du wissen darfst, das musst Du nicht umständlich glauben! :D

Das einzige, was passsieren kann, ist, dass andere nicht glauben.

Das hättest Du wohl gerne, dass nichts passiert, wenn andere Dir glauben?:D

Jetzt pass mal auf, was gleich passiert........:dreh:

Sehe ich das in Deinen Beiträgen generell richtig, dass Du einen Widerspruch im subjektiven Kontext (gegenüber jedermann) angemahnt haben könntest und Du gleichzeitig im objektiven Kontext die Widerspruchfreiheit „für gut möglich befunden“ haben könntest ?

Ich glaub' Dir ja, - aber nur damit Dir 'objektiv' nichts passiert!

*Nicandra*: Wer Beweise fordert,
dem fehlt das Wissen,
dass jeder Beweis gefälscht sein kann .......

Es ist möglich, dass einem Fordernden das Wissen fehlt, dass jeder Beweis gefälscht werden kann, aber nicht wenn der Fordernde diesen Beweis selbst gefälscht hat oder dabei mitgewirkt hat!

Wer Beweise fordert, dem könnte dieses Wissen der Mitwirkung tatsächlich bewusst gefehlt haben, aber dieses Nichtwissen wäre dann als reine Möglichkeit etwas nicht zu wissen gewiss nicht mit der "Qualia" des tatsächlichen Wissens aus eigener (subjektiver) Erfahrung „automatisch für alle“ in einem Generalverdacht gleichzusetzen, denn.......

Wenn zwei dasselbe sagen, ist es nicht unbedingt dasselbe. (unterschiedlicher Tatbestand)

Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht unbedingt dasselbe (unterschiedliche Motive)

Ein Anderer sagt: < Wer Beweise fordert, dem fehlt das Vertrauen zu anderen, die jeden gefälschten Beweis durch Mehrheitskonsens entlarven könnten. >

Auch hier wird der Fehler (bewusst oder unbewusst) begangen, dem Fordernden etwas zu unterstellen, was mit der Bedingung einer Möglichkeit zum Zwecke der gezielten Einflussnahme verknüpft wäre (bedingt mögliches Vertrauen) und von Amts geschehen könnte oder von Amts wegen unterlassen werden könnte, unabhängig von der Frage der jeweiligen Prüfung legaler Zulässigkeit in einer konkreten Situation.

Ich frage mich nur, wie kann ein Fordernder von Beweisen (zum Beispiel ein Staatsanwalt) ein < Vertrauen zu anderen, die jeden gefälschten Beweis durch Mehrheitskonsens entlarven könnten > …..(oder eben auch konstruieren könnten!).... ganz unbeschwert legal aufbauen, ohne sich selbst der Gefahr einer Parteinahme und letztendlich dem Verdacht einer gezielten Ermittlung gegen ihn selbst auszusetzen?

Bernies Frage, - in Deutschland erlaubt gemäß § 2 Abs.3 Nr.5 RDG - durch Bernies Sage.
 
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