Was Rechtsprechung und Mythologie
gemeinsam haben, ist die Auseinandersetzung mit dem gleichen Thema, nämlich dem sog. "Bösen", also den das normale Leben behindernden, störenden und möglicherweise zerstörenden Kräften. Dennoch, oder gerade wegen dieser Überschneidung stimme ich K.M. völlig zu, dass die Betrachtung von historischem Hintergrund und mythischer Interpretation erst einmal strikt getrennt voneinander geschehen muss. Ob eine spätere Wiederzusammenführung sinnvoll ist, vermag ich nicht zu sagen, weil ich zu wenig mit der historischen Seite vertraut bin.
LG Kaawi
Das ist Teilweise richtig,
aber der wesentliche Unterschied der Rechtssprechung zur Mythologie (Religion) liegt im Wandel;
A)
aus der Sicht der Rechtssprechung:
was heute verboten/ oder „erlaubt“ ist, war vormals mitunter „erlaubt“/ oder verboten – und das im selben Kulturkreis in jeweils anderen Zeitabschnitten.
B)
aus der Sicht der Mythologie (Moralaussagen/Richtlinien der Religionen):
wandeln sich Grundhaltungen nur sehr weinig, in entscheidenden Fragen oft überhaupt nicht (siehe Vatikan, Homo- Thema).
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Wenn man so will, der „Verlässlichere“, also das beständigere Rechtsverständnis bietet zusammen mit dem historischen Kontext mit Sicherheit die Religion, nicht die sich ständig, auch nach politischen Verhältnissen orientierende Rechtssprechung.
Deshalb habe ich persönlich größte Probleme mit den Begriffen „Gut“ und „Böse“:
Denn je nach Rechtsrahmen wandelt sich der Begriff, - unter den Nationalsozialisten war es „Gut“ mit einhergehender Rechtssprechung auch so zu handeln (Rassismus, Massenvernichtung, u.v.a.)
Ich persönlich denke, dass die Begriffe „Gut“ und „Böse“ keine sehr hilfreichen Einteilungsmerkmale als Zuordnungen im menschlichen Miteinander anbieten, weil darin sich pauschalierende Merkmale, sowie Unsachlichkeiten verbergen; auch wenn Religionen sich dieser Termini (aus deren historischem Verstänsnis heraus) bedienen.
Gruß
K. M.