Andersdenk
Well-Known Member
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Alles, was ich dazu sagen könnte, würde von euch als falsch zurückgewiesen.
Weil es nachweisbar falsch, einfach nur eine unbegründete Behauptung, oder der Boshaftigkeit der Teilnehmerschaft geschuldet ist?
Ihr seid ebenso von euerem Glauben überzeugt, wie ich.
Trifft auf mich nicht zu, denn bei mir sind Glaube, Wissen, Zweifel und Hoffnung gleichermaßen berechtigt.
Beweisen lässt sich euer Standpunkt ebenso wenig, wie meiner.
Bitte keine Ausflüchte und Ablenkungen!
Sie sind der Meinung, "der Staat, der meine Ausweispapiere ausgestellt hat, ist gemäß Völkerrecht illegal und handlungsunfähig."
Wäre Ihre Staatsangehörigkeit »deutsch«, läßt sich Ihre Meinung sehr leicht widerlegen:
»Parteien vor dem Internationalen Gerichtshof können nur Staaten sein, jedoch keine internationalen Organisationen und andere Völkerrechtssubjekte. Zugang zum Gericht haben nur Vertragsstaaten des IGH-Statuts. Dies sind zum einen gemäß Artikel 93 Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen alle UN-Mitglieder und zum anderen solche Staaten, die kein Mitglied der UN sind, aber das Statut ratifiziert haben.«
(https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gerichtshof)