Risiko-Ausgleich von Versicherungen.
Wenn ich da mal so denke,denk-mal schrieb:Darf man nach über 20 J. des Einzahlens von Arbeitslosengeld,
nicht mindestens eine Fortzahlung für ein Jahr erwarten?
dann wäre eine Lohnfortzahlung für die Dauer von einem Jahr
nur dann durch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung
in der Dauer von 20 Jahren gedeckt,
wenn du in allen 20 Jahren Beiträge in der Höhe von
mehr als 5 % deines letzten Einkommens
in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hättest.
Bei uns in Österreich liegt aber der Arbeitslosenversicherungsbeitrag
des Dienstnehmers, je nach Höhe der Beitragsgrundlage,
zwischen 0% und 3% der Beitragsgrundlage, die mit einem Höchstbeitrag
gedeckelt ist (d.h., ab einer bestimmten Höhe des Einkommens wird
für jene Einkommensteile, die die Höchstbeitragsgrundlage übersteigen,
kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag geleistet).
Wenn das Jahreseinkommen in der Größenordnung von 100.000 Euro liegt,
dann werden nur für einen Bruchteil davon
Beiträge in die Arbeitslosenversicherung geleistet.
In Österreich hättest du somit mehr als 33 Jahre lang den Höchstbeitrag
in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen,
damit du nach einer Lohnfortzahlung in der Dauer von einem Jahr
mehr eingezahlt als herausgenommen hast, also ein Nettozahler bist.
Wenn du weniger eingezahlt hast, dann beziehst du die Lohnfortzahlung
teilweise auf Kosten Anderer. Sowas nennt man dann eben Risiko-Ausgleich,
der nun einmal zum Wesen einer Versicherung gehört.
So liegen die Verhältnisse zumindest in Ösistan,
mag sein, dass in Piefkinesistan andere Verhältnisse vorliegen.
> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <
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