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Demokratiegefahr oder Schmuddelkinder ?

Alles Definitionssache.
Wer arbeiten könnte und möchte, aber nicht darf oder nichts findet, ist ohne Arbeit - also arbeitslos.

So einfach ist es nicht, ich musste mal wegen einer Berufskrankheit umschulen,
nach der Umschulung habe ich keine Arbeit gefunden und wollte Arbeitslosengeld beantragen.
Obwohl ich zuvor über 20 J. arbeitete wurde mir kein Arbeitslosengeld gewährt, der Grund,
man muss zuletzt erst einmal 1 J. gearbeitet haben, ansonsten ist die Anwartschaftszeit nicht erfüllt.
D. h. man hat mich umgehen zu Sozialfall gemacht. :(
 
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So einfach ist es nicht, ich musste mal wegen einer Berufskrankheit umschulen,
nach der Umschulung habe ich keine Arbeit gefunden und wollte Arbeitslosengeld beantragen.
Obwohl ich zuvor über 20 J. arbeitete wurde mir kein Arbeitslosengeld gewährt, der Grund,
man muss zuletzt erst einmal 1 J. gearbeitet haben, ansonsten ist die Anwartschaftszeit nicht erfüllt.
D. h. man hat mich umgehen zu Sozialfall gemacht. :(


Ja, die Behörden definieren gerne um, wenn sie dann nicht zahlen müssen.
Aber es ist schlicht eine Lüge!
 
Das ist einfach erklärt, eine Umschulung ist so teuer und kostet so viel Steuergeld,
dass nicht direkt anschließend eine Weitere Leistung bezogen werden kann, das Arbeitslosengeld.
Die Umschulung sollte sich zunächst armotisieren, diese Ökonomie gilt überall auf der Welt
sonst enden alle finanziellen Rechnungen in roten Zahlen und das heißt Bankrott.
Die Lüge ist der Glaube man selbst hätte zu erwarten die Anderen müssen einen Stopfen wie eine Gans.
Es sind oft nicht die Anderen Schuld wenn man sich selbst nicht aushalten mag.
 
:rolleyes: Das Umschulungs-Kosten teuer sind ist unbestritten, in meinem Fall
3 J. Handelsschule incl. Lohnfortzahlung, kostete das locker über 300 000,-

Dennoch darf man bei einer Umschulung die wegen einer nachweislichen Berufskrankheit bezahlt wurde,
keine Kosten Nutzen-Rechnung aufmachen, schließlich war ja ich das verheizte Opfer!

Ist in etwa dasselbe, wie wenn man bei einem Flüchtling
„der ja auch nicht seine Not selbstverschuldet hat“ eine Kosten-Nutzen Rechnung aufmacht!

Darf man nach über 20 J. des Einzahlens von Arbeitslosengeld, nicht mindestens eine Fortzahlung für ein Jahr erwarten?
 
Viele Menschen bezeichnen sich gerne als Opfer, sind hilflos und erwarten Mitleid und Entschädigung.
Es sind die destruktiven Menschen die zu einer positiven Wahrnehmung nicht fähig sind,
egal wie viel man ihnen gibt, sie bleiben unzufrieden und unglücklich.
Ich beneide sie nicht, auch nicht mit Millionen-Entschädigungen, es hilft nicht.
 
Ich habe die mir zugestandene Sozialhilfe abgelehnt und habe bis ich Arbeit gefunden hatte,
mit meinen 2 Kindern fast ein Jahr von meinen Ersparnissen gelebt!
 
Ich habe die mir zugestandene Sozialhilfe abgelehnt und habe bis ich Arbeit gefunden hatte,
mit meinen 2 Kindern fast ein Jahr von meinen Ersparnissen gelebt!

Vorsicht jetzt, wenn du das was dir per Gesetz zusteht ablehnst, verlierst du meines Erachtens auch das Recht das System zu kritisieren.
 
Wieso das ?
Natürlich darf er dann nicht die Verantwortung für die Folgen der eigenen Ablehnung auf das System schieben, aber wenn sich die Ablehnung aus der Systemkritik heraus ergibt, dann verliert es nicht das Recht, sondern macht damit sogar das Einzige, wodurch er das Recht überhaupt behält.

Beispielhaft:
Jemand hält Arbeitslosengeld für falsch. Er verliert den Job, und ihm steht Arbeitslosengeld zu. Wodurch verliert er eher das Recht auf Kritik am Arbeitslosengeld ? Wenn er es annimmt oder wenn er es ablehnt ?
 
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Das Glück is a Vogerl !

denk-mal schrieb:
Das Umschulungs-Kosten teuer sind ist unbestritten,
in meinem Fall 3 J. Handelsschule incl. Lohnfortzahlung,
kostete das locker über 300 000,-
[...]
Darf man nach über 20 J. des Einzahlens von Arbeitslosengeld,
nicht mindestens eine Fortzahlung für ein Jahr erwarten?

Herzlichen Glückwunsch zu deiner Jahresgage von 100.000 Euro,

oder waren es gar 300.000 ??? :)


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gefragt werden. <

 
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