Die Coronatoten sind nicht unmittelbar genug, um die Gefahr zu realisieren. Da braucht es für den rechten Zweifler natürlich mehr als das.Für die Beurteilung einer juristischen Gefahrenabwehr zum Zwecke eines Eingriffes von außen ist allerdings die Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr zwingend vorgeschrieben. Das erklärt alles - auch ohne viel Worte!