Bernies Sage
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Älter als das Märchen von Dornröschen?Die Spinnerei mancher Demonstranten ist viel älter.
Zurück zur aktuellen Wirklichkeit.
Schau mer mal, was so alles geschieht - in der Carnaby-Corona-Street....
Aber das macht doch nichts, dafür kann ich ihre standesgemäße Schutzbehauptung um so besser verstehen.Kann mich nicht aus:
"Ich kann mich ja mal ...." ..nur für Sie - und nur in gesetzlicher Vermutung, - zu 50% anregungshalber unverbindlich und ganz vorsichtig natürlich - mit weiteren exakt 50% spaßvogelgrippehalber verbindlich zusammengenommen, mich zu 100% in mesophysischer Zwischenbetrachtung aus dem forensisch Foren-sicheren Fenster zu lehnen versuchen....
Ganz ehrlich: Worin ich eine Krise sehe, das geht ganz ehrlich auf die ganz ehrliche Sprachfunktionsanwendung zurück, bei (nahezu) gleichzeitigem Vorliegen von unheilbarer Gesetzeszielwidrigkeit in der ganz ehrlichen Vorrang-Anwendung: "Das Infektionsschutzgesetz schützt vorrangig die Infektion und ihre Nachverfolgung".Sehen Sie in der gegenwärtigen Infektionsschutzgesetzgebung und der daraus abgeleiteten Vorschriften so eine Krise?
Der Mensch ist dabei nur Mittel, als ein Punkt, um damit (= damned) die "verdammte" Rechtsordnung auszuhebeln.
"Gib mir einen Punkt, wo ich hintreten kann, und ich bewege die Erde", soll schon "Verarschimedes" (oder so ähnlich) gesagt haben.
Ganz im Ernst: In Deutschland sind Einzelfallgesetze nach Art. 19 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz grundsätzlich verboten.
Und das (deutsche) Infektionsschutzgesetz ( IfSG) ist bewusst vorsätzlich gesetzeszielwidrig durch politische Ermächtigungsgesetzgebung der Länderchefs in gesetzlicher Vermutung für eine Einzelfallgesetzgebung in die Welt gesetzt und funktionssprachlich eben nun mal so intelligent und scheinbar massentauglich getrimmt worden, dass es (fast) jeder professionelle Gesetzesanwender jeweils so versteht, wie es sich (für ihn) gehört. - - - 'Basta' la vista!
Dass damit der Datenschutz - wo möglich - mit einem unrichtigen Gesetz ausgehebelt werden könnte und echte Schutzgesetze klammheimlich zu faktischen Angriffsgesetzen umfunktioniert würden werden könnten, diese abstrus hypothetisch angenommene Möglichkeitsform will ich 'natürlich nicht damit - auf gar keinen Fall' - gesagt haben!
Niemand, der guten Willens ist und bei klarem Verstand, würde doch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit seinen überaus feinsten filigranen Verästelungen bis in alle Ausführungsbestimmungen hinein ausgestaltet, als eine klare Gesetzesvorgabe für Heilsvollbringer in Frage stellen oder gar in einer Draufgabe zu missbrauchen gedenken, als eine echte Gabe mit der Zugabe des § 118 BGB als Anregung zu einer, - man verzeihe mir bitte diese böse Konstellation des Wortes: "Verarschungsinclusion von Schutzbefohlenen".
Also ich kann mir dies bei bestem Willen - und das sage ich mit allem Nachdruck - sogar dreimal nicht als Quantenpaketzusteller vorstellen!!!
Bernies Sage (Bernhard Layer)
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