.....Na "eh nicht"... ist auch ein "Bier"!!....Noch einmal zur Erinnerung: Corona ist nicht automatisch sofort identisch mit dem gefährlichen SARS-CoV-2-Erreger!
meint plotin
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.....Na "eh nicht"... ist auch ein "Bier"!!....Noch einmal zur Erinnerung: Corona ist nicht automatisch sofort identisch mit dem gefährlichen SARS-CoV-2-Erreger!
Du formulierst zu abstrakt und missverständlich. Bring auf den Punkt, was du meinst und schon wirst du nicht mehr missverstanden. Missbraucht wurdest du ohnehin nicht. Da hat jemand verstanden, was er verstehen wollte, weil du den Spielraum dafür geboten hast.Ich fühle mich erneut missbraucht von der meinen Text zitierenden Person.
.....Da haben´s wohl was "falsch" verstanden! Es "geht" dabei "nicht" um die "Covid-Maßnahmen", sondern um "bereits gezahlte Strafgelder", die auf "Grundlage der Covid-Maßnahmen" verhängt wurden! Ob da "jemals Geld zurückgezahlt" werden wird "darf bezweifelt" werden, da solche "Rückzahlungen Bundes-" und nicht "Landessache" sind! "Wahlnebelkerzen", weiter nichts!!.....so ist nun die Einrichtung eines 30 Millionen Euro schweren Fonds
vorgesehen!
Weshalb?
Wegen verfassungswidriger Covid-Straf-Maßnahmen durch die Regierung!
Doch nicht nur diesmal........Da haben´s wohl was "falsch" verstanden!
Bemerkung für Spezialisten - bin mit 80 schon zu lange weg vom Fenster Die begünstigende rückwirkende Aufhebung eines Anlaßgesetzes halte ich ohne weiteres für möglich. Für Bescheide siehe auch 68 AVG. Die Wirksamkeitsbestimmungen des Verfassungsgerichtshofes für den Einzelfall stehen dem nicht entgegen. Elegant wäre eine Lösung von amtswegen.Ob da "jemals Geld zurückgezahlt" werden wird "darf bezweifelt" werden,