Oha! Hast du schon mal mal was von diskret zulässiger Nichtbeachtung aus "anti-morologischer" Sichtweise gehört?
"Die Mitgliedstaaten des Europarats lassen die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) nicht nur überwachen, sondern haben mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch ein Gericht geschaffen, bei welchem Verletzungen eingeklagt werden können."
Quelle:
https://www.europewatchdog.info/europarat/grundwerte/menschenrechte/
Aber erst nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges - nicht DIREKT.
Ja, dieses mittelbare Erfordernis beruht auf der verständigen Überlegung, dass die Verfassungsgerichte keine Superrevisionsinstanz für einen weiteren Rechtsweg sein dürfen, weil auch ein Prozessgegner seine zu schützende Grundrechte durch die Verfassungsbeschwerde eines Anderen nicht verlieren darf.
Es ist sehr gut möglich, dass nur die Hälfte der positiv Getesteten infektiös sind, aber wer will die Verantwortung für die Gefährdung des Lebens auch nur eines einzelnen Menschen auf sich nehmen?
Da verwechselst du was: Eine allgemeine Verantwortung für Gefährdung und
gerade daraus irrig abgeleiteter spezieller 1:1 Schuldzuweisung sind keiner zulässigen Gerichtsbarkeit unterworfen.
Jeder einzelne Mensch trägt eine Eigenverantwortung für sich und seine unmittelbare Umwelt, eine "allgemeine Ansteckungsschuld als Kollektivschuld einzuführen", würde das Ende einer Rechtsstaatlichkeit in allen Welten einläuten und eine absolute Gesundheitsdiktatur zur Folge haben. - Willst Du das wirklich?
Ich wiederhole: Ein absolutes Grundrecht auf Nichtgefährdung allen Lebens einzuführen wäre realistisch absolut nicht wünschenswert und auch - wegen tatsächlicher Kontrafaktizität - nicht erlaubt.
"Das Argument, dass Menschen sterben, ist kein politisches Argument". ... Die Würde ist unantastbar....und steht über dem Leben. (Ulrike Guérot)
Anideos zu
Belair:
Das Video ist doch längst bekannt und wer die Dame war, auch. Komm doch nicht immer wieder mit dem gleichem Sch....
Erschreckend wahr! - Dein Argument,
@Anideos, ist
>> "immer wieder" << völlig gegen den zentralen Lebensschutz gerichtet und damit ein total unmenschliches Argument", welches einer Wiederholung unwürdig scheint.
Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens jüngst erst festgestellt, ..
."dass ein gegen die Autonomie gerichteter Lebensschutz dem Selbstverständnis einer Gemeinschaft widerspricht, in der die Würde im Mittelpunkt der Werteordnung steht".
Wer das verstanden hat und im Pflegeheim als Bedürftiger darauf besteht, dass seine Angehörigen ihn besuchen dürfen, der ist absolut im Recht, das zum Schutz der Würde im begründeten Notfall sogar als vorrangig vor mittelbar kollektiven Schutzgesetzen gilt!
Bernies Sage (Bernhard Layer)