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Burkaverbot

Gut so. Nur so und nicht anders!

Wo kämen wir denn hin, wenn man nunmehr jeden modischen Schnickschnack mit der Begründung ungestörter Religionsausübung rechtfertigen wollte. Da könnte ja auch ein Meßdiener im Meßdienergewand und ein indischer Fakir notdürftig bekleidet im Unterricht erscheinen und was machen die dann zum Rosenmontag?

Es ist schon sehr intolerant und Menschenverachtend „einen religiös züchtigen
Gesichtsschleier“ mit dem neumodischen Schnickschnack zu vergleichen! :mad:

Wir dulden auch die christliche Nonnentracht und der Islam gehört auch zu Deutschland,
also warum sollten wir nicht auch den muslimischen Niqab tolerieren?

Die Menschenwürde ist unantastbar, daher ist es äußerst anmaßend diese Frau zu entwürdigen und bloßzustellen.

Selbst einem Elefantenmensch wurde es gestattet, seine Würde hinter einem Tuch zu verbergen.

https://www.google.de/search?q=elef...hUKEwjYhdyq79XOAhXG0xQKHfrCDZMQ_AUIBigB&dpr=1
 
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Es ist schon sehr intolerant und Menschenverachtend „einen religiös züchtigen Gesichtsschleier“ mit dem neumodischen Schnickschnack zu vergleichen! :mad:

Ja wenn Sie das meinen, dann sollten Sie das auch ordentlich begründen.

Wir dulden auch die christliche Nonnentracht und der Islam gehört auch zu Deutschland,
also warum sollten wir nicht auch den muslimischen Niqab tolerieren?

Der wird doch geduldet, nur eben nicht in besonderen Ausnahmefällen, jedenfalls in Deutschland.

Die Menschenwürde ist unantastbar, daher ist es äußerst anmaßend diese Frau zu entwürdigen und bloßzustellen.

Was hat denn die Unantastbarkeit der Würde des Menschen mit Ihrer Befindlichkeitsannahme zu tun?

Die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung ist in Fällen der Normenkollision natürlich und selbstverständich zu prüfen.
 
Ja wenn Sie das meinen, dann sollten Sie das auch ordentlich begründen.

Der wird doch geduldet, nur eben nicht in besonderen Ausnahmefällen, jedenfalls in Deutschland.

Was hat denn die Unantastbarkeit der Würde des Menschen mit Ihrer Befindlichkeitsannahme zu tun?

Die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung ist in Fällen der Normenkollision natürlich und selbstverständich zu prüfen.

Artikel 2 GG (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Wenn die Richter belegen könnten, dass sich hinter der Burka ein Akt der Feindseligkeit verbirgt,
dessen Ziel es ist unsere Gesellschaftsordnung zu (zer)stören, dann können Sie ihr Verbot so begründen.

Artikel 4 GG (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.


Bem. Die Schülerin wurde nicht gezwungen den Niqab zu tragen, sie trägt ihn freiwillig, selbstbewusst und voller Stolz. :daisy:
 
Natürlich und so ist ja im Falle der Abendgymnasiastin zu fragen, wie denn bitteschön ein Lehrpersonen und Mitschüler nonverbal mit einer verhüllten Mitschülerin überhaupt kommunizieren können.

Merke:

Keine Marotten an deutschen Abendgymnasien, keine gesellschaftsschädigende Experimente!
 
Natürlich und so ist ja im Falle der Abendgymnasiastin zu fragen, wie denn bitteschön ein Lehrpersonen und Mitschüler nonverbal mit einer verhüllten Mitschülerin überhaupt kommunizieren können.
Nonverbale Kommunikation an einem Gym? :rolleyes:

Merke:

Keine Marotten an deutschen Abendgymnasien, keine gesellschaftsschädigende Experimente!

Überlass das mal den Leuten, die damit zu tun haben. :)
 
(i) Die Burka ist Bestandteil religiöser Regeln.

(ii) Wer sich diesen freiwillig unterwirft, muss nach Art. 4 GG in dieser Ausübung geschützt werden.

(iii) Die der Untreue überführte Ehefrau ist nach dem Wortlaut der religiösen Regeln zu betrafen, also zu steinigen.

(iv) Die Steinwerfer erfüllen ihre Pflicht gemäß den religiösen Regeln.


Wegen (ii) wären die Steinwerfer in Ausübung ihrer regelgerechten religiösen Pflichten durch das GG Art. 4 geschützt.

Das ist Babbels Argument, ein Fehlschluß. Tatsächlich heißt es in Art.4(2) GG:


(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.


Du hast

(i) keine Ahnung
(ii) kein demokratisches Verständnis
(iii) keine verfassungsrechtliches Grundwissen

wegen (i) - (iii) solltest du dich besser ausschließlich zum Thema Kochrezepte äußern.

Warum beschwerst du dich über meine Wiederholungen, wenn du sie mit deiner Ignoranz ständig provozierst?

Die Religionsausübung muss dann geschützt werden, wenn durch sie nicht andere Grundrechte unverhältnismäßig verletzt werden. Deine an den Haaren herbeigezogenen Beispiele und Vergleiche entbehren jeder Grundlage.

Wenn eine Frau sich freiwillig diesen Regeln unterwirft, dann verletzt sie dadurch ncht unsere Rechte. Wir allerdings verletzen ihre Rechte, wenn wir es ihr ohne konkrete Schutzabsicht verbieten.

Bei der Steinigung werden grundsätzlich höchste Rechtsgüter verletzt. Es ist nicht anzunehmen, dass sich die Frau dieser Bestrafung freiwillig unterzieht und selbst dann wäre die Verletzung des Schutzgutes Leben höherwertiger, als ihr Bedürfnis.

Kommen wir aber zu deinem mangelhaften Zitat und trotz deines eigenen Anspruches an andere User, hast du bisher nicht mehr als Zitate präsentiert.

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Ich darf nun mal zitieren Sachlicher Schutzbereich

Gegenstände
•forum internum: Freiheit des Glaubens
•forum externum: Freiheit des Bekenntnisses (Freiheit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung kundzutun; Spezialfall der Meinungsfreiheit)
•forum externum: Freiheit der Religionsausübung

https://www.uni-trier.de/fileadmin/...ien.Internet.Pruefung.Art.4.GG.WS.2012.13.pdf

Diese Freiheitsrechte zu schützen ist Aufgabe des Staates. Mittlerweile sieht man im Verfassungsrecht die Absätze I und II als sich ergänzende "Einheit" an und differenziert nur den Abs. III.
 
Ich stelle mir die Frage, was Menschen in Europa suchen, die eine derart extrem ausgeprägte Religion ausüben.

Ich kann - außerhalb wirtschaftlicher Interessen - nicht verstehen, was sie veranlasst nach Europa zu kommen. Sie kommen aus Ländern in denen die Form der Religionsausübung näher in der dortigen Mitte der Gesellschaft ist, als dies hier je der Fall sein wird.

Aber ich stelle mir auch die Frage, wie ein generelles Burka-Verbot umgesetzt werden soll? Wie weit wir Freiheitsrechte aufgeben werden?

Das Tragen der Burka kann sicherlich ohne verfassungsrechtliche Bedenken in bestimmten Lebenssituationen verboten werden. Aber ein allgemeines und umfassendes Verbot? Es kommt mir wie ein pauschaler Hausarrest vor.

Wie weit gehen wir? Die Augen müssen zu sehen sein? Oder doch auch Mund und Nase?
 
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