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Burkaverbot

Gerichtsentscheidung

Schule darf verschleierte Schülerin abweisen


Gut so. Nur so und nicht anders!

Wo kämen wir denn hin, wenn man nunmehr jeden modischen Schnickschnack mit der Begründung ungestörter Religionsausübung rechtfertigen wollte. Da könnte ja auch ein Meßdiener im Meßdienergewand und ein indischer Fakir notdürftig bekleidet im Unterricht erscheinen und was machen die dann zum Rosenmontag?
 
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Klar, weil sie ihr Recht auf Religionsfreiheit trotz Terminierung nicht wahrgenommen hat.

Warum sollte man einer Klage stattgeben, wenn der Kläger den Hintern nicht hoch bekommt.
 
Gut so. Nur so und nicht anders!

Wo kämen wir denn hin, wenn man nunmehr jeden modischen Schnickschnack mit der Begründung ungestörter Religionsausübung rechtfertigen wollte. Da könnte ja auch ein Meßdiener im Meßdienergewand und ein indischer Fakir notdürftig bekleidet im Unterricht erscheinen und was machen die dann zum Rosenmontag?


Du belegst beeindruckend, dass dein demokratisches Verständnis da ist, wo es dunkel ist, im Arsch.

Forderst von anderen, womit du selber überfordert bist. Ein Schandfleck für die deutsche Demokratie. Gut, dass du diesem Land niemals gedient hast.
 
Ich denk mal, mit dieser Entscheidung ist die Zukunft dieser hochintelligenten jungen Frau verbaut,
denn ohne die Verschleierung, darf sie vermutlich nicht mehr in die Öffentlichkeit wagen.

Mitnichten, es gibt ja noch eine Alternative, nämlich die Vorbereitung auf die Reifeprüfung per Fernschule. In Deutschland gibt es meines Wissens mehrere davon, die aber letztlich alle dem Klett-Verlag gehören.
 
Mitnichten, es gibt ja noch eine Alternative, nämlich die Vorbereitung auf die Reifeprüfung per Fernschule. In Deutschland gibt es meines Wissens mehrere davon, die aber letztlich alle dem Klett-Verlag gehören.

So lange es Hassmenschen wie dich gibt, haben diese Menschen keine Chance. Sie haben nicht einmal die Chance sich von dieser extremen Religionsausübung zu distanzieren, denn du treibst sie zurück in die Fänge der Islamisten.

Warum konzentrieren wir uns nicht mehr auf jene, die "offen" eine extremistische Religiosität leben? Die Hassprediger ... nicht andersdenk, auch wenn er sich kaum von jenen unterscheidet ... wir laden diese Menschen ein, wenn wir nicht konsequent gegen religiöse Fanatiker vorgehen.

Es ist falsch gegen die Gläubigen vorzugehen, sie sind manipuliert. Sie müssen empfangen werden. Idioten die ein Burkaverbot fordern treiben sie und viele mit ihnen in die Fänge der Hassprediger.

Was kann man erwarten, wenn die Couchcowboys hier die großen Reden schwingen? Nie etwas geleistet, aber anderen Leistung abverlagen.
 
Nach einer Meldung der TAZ verstößt das französische Vollverschleierungs-Verbot nicht gegen die europäischen Menschenrechte. Entscheidend sei der 'Respekt für die Minimalbedingungen des sozialen Lebens' nach Meinung der mit 17 Richtern besetzten Großen Kammer des EGMR.

(http://www.taz.de/!5038738/)

Gott zum Gruße!
 
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(i) Die Burka ist Bestandteil religiöser Regeln.

(ii) Wer sich diesen freiwillig unterwirft, muss nach Art. 4 GG in dieser Ausübung geschützt werden.

(iii) Die der Untreue überführte Ehefrau ist nach dem Wortlaut der religiösen Regeln zu betrafen, also zu steinigen.

(iv) Die Steinwerfer erfüllen ihre Pflicht gemäß den religiösen Regeln.


Wegen (ii) wären die Steinwerfer in Ausübung ihrer regelgerechten religiösen Pflichten durch das GG Art. 4 geschützt.

Das ist Babbels Argument, ein Fehlschluß. Tatsächlich heißt es in Art.4(2) GG:


(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

 
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