Die Burka ist Bestandteil religiöser Regeln. Wer sich diesen freiwillig unterwirft, muss nach Art. 4 GG in dieser Ausübung geschützt werden. Es gibt so viele Regeln, die es Religionen gibt.
So lange diese die Rechte anderer nicht über das Maß hinaus einschränken, verdienen sie den Verfassungsschutz nicht nur, er ist dann eine demokratische Pflicht.
Würden nun die Frauen ihr verfassungsrechtliches Versammlungsrecht einfordern wollen, kommen wir an verschiedene Grenzen ....
1. dürften es in der Mehrheit keine deutshen Frauen sein, ergo auch keinen verfassungswrechtlichen Anspruch auf Versammlungsfreihgeit haben.
2. müssen sie sich dann der geltenden Rechtslage unterwerfen und die verbietet Vermummung
Da ich aber glaube, dass diese Frauen eh entmündigt worden sind, müssten sie nur zum Zwecke männlicher Arroganz demonstrieren ... und damit ist es unerheblich und kann verboten werden.
Persönlich glaube ich, dass religiöser Extremismus in den Ländern ausgelebt wrden sollte, wo er seine Wurzel hat. Ich kann Extremisten nicht verstehen, die auuswandern, um ihren Extremismus zu leben.