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Burkaverbot

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel des GG ersetzen keine Begründung in der Sache, so Sie begründet ein ein Burkaverbot für verfassungswidrig halten. Unbegründet dürfen Sie völlig unmaßgeblich meinen, was immer Sie wollen.
 
Artikel des GG ersetzen keine Begründung in der Sache, so Sie begründet ein ein Burkaverbot für verfassungswidrig halten. Unbegründet dürfen Sie völlig unmaßgeblich meinen, was immer Sie wollen.



Ich finde, dass ein Verfassungsartikel alle Aspekte vereinen kann und dies ist hier geschehen. Was muss man mehr dazu sagen, als diese großen Worte?



Jedes Gesetz, dass gegen diese Grundsätze verstößt ist – und jetzt wechsele ich mal die Terminologie – nicht verfassungskonform.



Verfassungswidrigkeit war deplatziert …



Für jemanden, der nur fordert, reißt du deine Backen immer wieder weit auf. Setze dich doch erst einmal mit den Fakten auseinander. In Art. 4 steht alles geschrieben.
 
Mach dir keine Sorge, wir werden bald ganz anders kommunizieren.

Papiertiger beißen nicht.

Dies wäre mir zuviel!

Nun ja, bei dem Gebabbel wäre mir das auch zuviel, allerdings nicht deswegen:

Mach dir keine Sorge, wir werden bald ganz anders kommunizieren.


Hier geht es ja nicht um ein Streithanserl, sondern um das Burkaverbot.

Ich finde, dass ein Verfassungsartikel alle Aspekte vereinen kann und dies ist hier geschehen. Was muss man mehr dazu sagen, als diese großen Worte?

Die Begründung dafür, daß ein Burkaverbot gegen die Verfassung verstößt. Wer meint, ein Burkaverbot wäre mit dem Grundgesetzartikel 4 unvereinbar, sollte diese Meinung vernünftig und nachvollziehbar begründen.

Für jemanden, der nur fordert, reißt du deine Backen immer wieder weit auf. Setze dich doch erst einmal mit den Fakten auseinander. In Art. 4 steht alles geschrieben.

So dürfen Sie in ungeniert meinen, aber Fakt ist, daß Sie Ihre Meinung nicht begründet haben.

Sie müssen dafür argumentieren, daß die Burka unverzichtbarer Bestandteil eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist und keine Verletzung von Artikel 1 und Art. 3 (2) für die Trägerin bedeutet, so es der Trägerin zur religiösen oder weltanschaulichen Pflicht gemacht würde, falls Art. 4 Bestandteil Ihrer Argumentation sein soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Burka ist Bestandteil religiöser Regeln. Wer sich diesen freiwillig unterwirft, muss nach Art. 4 GG in dieser Ausübung geschützt werden. Es gibt so viele Regeln, die es Religionen gibt.

So lange diese die Rechte anderer nicht über das Maß hinaus einschränken, verdienen sie den Verfassungsschutz nicht nur, er ist dann eine demokratische Pflicht.

Würden nun die Frauen ihr verfassungsrechtliches Versammlungsrecht einfordern wollen, kommen wir an verschiedene Grenzen ....

1. dürften es in der Mehrheit keine deutshen Frauen sein, ergo auch keinen verfassungswrechtlichen Anspruch auf Versammlungsfreihgeit haben.

2. müssen sie sich dann der geltenden Rechtslage unterwerfen und die verbietet Vermummung

Da ich aber glaube, dass diese Frauen eh entmündigt worden sind, müssten sie nur zum Zwecke männlicher Arroganz demonstrieren ... und damit ist es unerheblich und kann verboten werden.

Persönlich glaube ich, dass religiöser Extremismus in den Ländern ausgelebt wrden sollte, wo er seine Wurzel hat. Ich kann Extremisten nicht verstehen, die auuswandern, um ihren Extremismus zu leben.
 
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