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Crowdfounding - was ist das?

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Kraut und Rüben Funde.

Joachim Stiller schrieb:
Crowdfounding - was ist das?

Kann ich das auch?
Na klar kannst du das auch!

Du musst nur zwei Voraussetzungen erfüllen:
  • Erstens, musst du eine wirklich großartige Idee haben.

  • Zweitens, musst du entsprechend viele Leute
    für deine großartige Idee so sehr begeistern können,
    dass sie bereitwillig ein paar Hunderter oder Tausender
    in die Umsetzung dieser großartigen Idee investieren.

Alles Weitere ergibt sich dann nahezu von selbst. :)

[Ich weiß, ich weiß, man soll sich nicht
über geistig Behinderte lustig machen;
aber am Faschingdienstag gibt es dafür ja eine Ausnahmegenehmigung.]

>Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.<

 
Also, Ideen habe ich wie Sand am Meer... Einige wären theretisch sogar nobelbreisfähig... Zum beispiel meine Wassersoffhypothese der DM, meine neue Phillipskurve, meine neue Taylorregeln, mein Kostenpreis-Nachfrage-Modell oder meine neue klassische Theorie... Ich fürchte allerdings, dass ich keine einzige Sau von der einzig richtigen Wahrheit werde überzeugen können... Im Gegensatz zu mir seid Ihr nämlich alle komplett ferngesetuerert... Da ist leider nichts zu machen...

Ich könnte auch anders sagen, Crowdfoundign praktiziere ich schon seit über 15 Jahren... Leider ohne jeden Erfolg... Ich warte noch immer auf irgend ein Zeichen Gottes, das sich doch noch mal irgendwas bewegen könnte... Leider komplette Fehlanzeige... Es soll einfach nicht sein... Hmmm... Das nennt man dann wohl desaströses Schicksal... Keien Ahnung, was ich das verbrochen habe... Vielleicht doch der Judas... Ich selbst glaube das ja... Aber nichts Genaues weiß man nicht....
 
Crowdfounding - was ist das? Kann ich das auch?

Du lebst bereits von "crowdfunding" !

Die "crowd", die Menge der arbeitenden Steuer und Sozialversicherung zahlenden Menschen, finanziert "fund" deinen Lebensunterhalt.

Du bist also bereits ein Nutznießer von "crowdfunding", allerdings ohne entsprechende Gegenleistung.
 
[Ich weiß, ich weiß, man soll sich nicht
über geistig Behinderte lustig machen;
aber am Faschingdienstag gibt es dafür ja eine Ausnahmegenehmigung.]

Jein, denn ab einer gewissen schwere der geistigen Behinderung, ist das sich lustig machen, wie im vorliegenden Fall, nicht mehr angebracht.
 
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......ab einer gewissen schwere der geistigen Behinderung, ist das sich lustig machen, wie im vorliegenden Fall, nicht mehr angebracht.

... » ab einer gewissen schwere der geistigen Behinderung « kann der Behinderte aber schon gar nicht mehr erkennen, dass man sich über ihn lustig macht.

Ein subjektiver Schaden kann beim vermeintlichen Opfer dadurch nicht entstehen.

Die nachträgliche Bewertung durch Feststellung einer Pietätlosigkeit wäre damit unbled obsolet. :D
 
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