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Basiswissen

Johann Wilhelm

Well-Known Member
Registriert
26. August 2012
Beiträge
8.069
Immaterielle Güter:

Auf wikipedia findet sich die Unterteilung in Rechte und Dienstleistungen.

Sowohl die Dienstleistungen als auch die Rechte werden weiters unterteilt in Produktionsgüter und Konsumgüter.


Wer kennt Produktions- bzw Konsumgüter im Bereich des Rechts oder der Dienstleistungen? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.

Recht ist für mich Recht und Dienstleistung Dienstleistung. Wenn mir jemand zB die Haare schneidet, ist das ein Konsumgut oder Produktionsgut?

http://de.wikipedia.org/wiki/Immaterialgut
 
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Wenn die abgeschnittenen Haar weiter verwendet werden (Kissen, Perücken, Heizmaterial), sind sie ein Konsumgut.



http://de.wikipedia.org/wiki/Immaterialgut

"Die Produktionsgüter dienen Unternehmungen oder dem Staat beispielsweise zur Erstellung von Konsumgütern, während die Konsumgüter unter den immateriellen Gütern vom Privathaushalt zum Zwecke der direkten Bedürfnisbefriedigung konsumiert werden."

Ich glaube, die Dienstleistung des Haareschneidens ist immer ein Konsumgut, obwohl ich nichts konsumiere, eher hätte ich gemeint, ein Haarschnitt wird produziert, also ein Produktionsgut.

Aber laut dem herauskopierten wikibericht, sind Dienstleistungen nur dann Produktionsgüter, wenn sie für Unternehmen bzw den Staat gedacht sind.

Meine Denküberlegung ist:

Wenn die Frau Merkel als Bundeskanzlerin im Rahmen eines EU-Gipfels als wichtige Staatsbeamtin von Wachpersonal beschützt wird, dann ist die Dienstleistung der Leibwächter ein Produktionsgut. weil für den Staat.

Lässt sie sich in ihrer Pension bewachen, ein Konsumgut weil für sie als Privatperson.

Wahrscheinlich irre ich mich, das ganze ist total verwirrend.
 
AW: Basiswissen

Nichtmaterielle Güter sind in der Mehrheit Rechte, seltener Dienstleistungen.
Diese Rechte sind zumeist Rechte, die sich verwerten lassen oder aber für den Inhaber einen besonderen Wert haben und theoretisch ver-wertbar sind.

Das sind meist Urheberrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster...) oder Markenrechte, Namensrechte. Es können aber auch spezifischere sein, wie Brennrechte.

Ob diese Rechte für ein Konsumgut oder Produktionsgut gelten ist lediglich eine Frage des Ansatzes (Standortes) in der Bilanz.

Bei der Bewertung von solchen Rechten wird bilanztechnisch mitunter getrixt, da diese Vermögenswerte recht ungenau bewertet und mithin unterschiedlich in ihrer Höhe bilanziert werden. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Ansätze das Unternehmen arm oder reich zu rechnen.

Je nach Zweck, bekommt dann die Ehefrau (schlau), die Bank (mäßig schlau) oder der Haupt-Gesellschafter Johann Wilhelm (gibt sich immerhin Mühe) eine so oder so dargestellte Bilanz mit mehr oder weniger Eigenkapital. Das ist der Sinn des Ansatzes imaterieller Vermögensgüter. Wenn du die Firma kaufen sollst, sind diese Werte höher angesetzt...soll die Firma vererbt werden, niedriger, soll Johann sie nach der Scheidung von seiner Frau bekommen, wieder anders.

Viele Grüße
Bernd
 
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