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Wieviele Menschenleben ist die Meinungsfreiheit wert?

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Unfreiwillig werden noch viele Menschen für die Freiheit sterben, was der Terroranschlag vom 13.11.2015 in Paris leider wieder einmal belegt.
 
Ein jedes Menschenleben ist seine eigene Meinungsfreiheit wert!

Wurde dieses Recht auf Widerstand schon jemals einer Person gerichtlich zugebilligt?

Nachtrag zur Richtigstellung: In unserem als demokratisch geltenden Rechtsstaat ist ein "Recht auf Widerstand" nicht an eine gerichtliche Billigung geknüpft!

:lachen: Das wäre ja echt ein Witz, wenn ein (käuflicher) Richter (oder seine Kollegen) in seinem eigenen Verfahren seine eigene Strafverfolgung nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auch noch zuvor "billigen" müsste........

Erst wenn das " Recht auf den gesetzlichen Richter" (Art 101 GG) - aus welchen schwerwiegenden Gründen auch immer dies der Fall sein wird - in der Inanspruchnahme des als zumutbar gelten müssenden Instanzenweges vollkommen durch die letzte Rüge ausgeschöpft ist, darf ein jeweils der unerträglichen Situation angemessenes höchstpersönliches "Recht auf Widerstand" zeitbegrenzt ausnahmsweise erlaubt sein.

Die wenigsten friedliebenden Menschen werden diese Kraft eines dauerhaft berechtigten Widerstandes in dieser (oftmals nur zum Schein geforderten!) Vorprozedur in moralisch gefestigter Haltung durchstehen.

In keinem Fall sollte man jedoch versuchen, dieses ganz besondere außerordentliche Recht "für einen Anderen" wahrzunehmen - oder durch einen Rechtsanwalt "wahrnehmen lassen", denn dies könnte sich als ein sehr unangenehmer Bummerang erweisen. - Auch sollte vom Verletzten besser keine Presse eingeschaltet oder damit gedroht werden, denn dies könnte sich als eine versuchte Straftat auslegen lassen, wozu es nur einiger zuvor gedungener "Miet-Täter" bedarf, denen ein käuflicher Vorderrichter bedingungsloses Vertrauen in jeder rechtlichen Hinsicht schenkt!

Bernies Sage - das Rechtsdienstleistungsgesetz stellt gemäß § 2 RDG Abs.3 Nr. 5 seine Erörterung nicht in Frage!
 
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Nachtrag zur Richtigstellung: In unserem als demokratisch geltenden Rechtsstaat ist ein "Recht auf Widerstand" nicht an eine gerichtliche Billigung geknüpft!

:lachen: Das wäre ja echt ein Witz, wenn ein (käuflicher) Richter (oder seine Kollegen) in seinem eigenen Verfahren seine eigene Strafverfolgung nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auch noch zuvor "billigen" müsste........

Ja, und deshalb, weil es keine unabhängigen Richter in dieser Angelegenheit geben kann, ist dieses Recht auf Widerstand, wie es im Grundgesetz verbrieft ist, auch ein Witz bzw. eine Farce.
 
VIVE LA CHANCE ! - Meinungsfreiheit darf im Rahmen allgemeiner Gesetze nicht als Angriffsgesetz missverstanden werden, es sei denn in Wahrnehmung unmittelbar berechtigter Fremdinteressenabwehr!

........ weil es keine unabhängigen Richter in dieser Angelegenheit geben kann, ist dieses Recht auf Widerstand, wie es im Grundgesetz verbrieft ist, auch ein Witz bzw. eine Farce.
Nicht unbedingt! Schon ein einfacher "Einspruch" vermag als VETO ein ausreichendes Recht zur Selbstverteidigung darstellen, selbst dann, wenn dieser "wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen" wird, vermag er ja "anderweit zulässig begründet" sein.......

Denn ein Angeklagter hat im mündlichen Verfahren "das letzte Wort" und nicht im schriftlichen Verfahren, das von den Anwälten mit deren (teilweise abstrusen) Eigeninteressen wie ein Entmündigungsverfahren "zum Schutz des Angeklagten" dominiert wird, egal welchen Standes der beschuldigte Angeklagte ist.

Jeder Mensch hat aber das Recht, sich einem ihm zugefügten Unrecht angemessen persönlich zu widersetzen, ohne hierzu Dritte einspannen zu müssen. Wer also persönliche Rechtskenntnisse besitzt, der ist natürlich klar im Vorteil.

Allerdings benötigt ein jeder sich persönlich zur Wehr setzende Mensch ganz entschieden "das allererste Wort mit dem Einsatz seiner ganzen glaubhaften Persönlichkeit".....

Sollte jedoch eines Tages der Ausnahmezustand wie in Frankreich auch in Deutschland ausgerufen werden, dann ist tatsächlich das Recht des Stärkeren überdominant, weil dann ohne richterlichen Beschluss Verhaftungen vorgenommen werden dürfen.

Die Recht eines Stänkernden, sich auf seine verfassungsgemäßen Rechte berufen zu dürfen, bleiben dann entschieden eingeschränkt.

Umd so freue ich mich immer wieder, wenn ich einen Beitrag von scriberus lese, weil ich dann weiß, dass es ihm gut geht! :)

Sollte der letzte Satz versehentlich einen Hauch von Ironie beinhalten, so werde ich einer solchen Auslegung selbstverständlich nicht unnütz zu widersprechen versuchen.

Bernies Sage
 
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