Alternativator
Well-Known Member
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Hier - hätte ich ja jetzt gern mal "neutral" 'möglichst' real konkretisiert, gerade im Falle dieser "Chance".Nach deutschem Strafrecht ist Landesverrat ein in § 94 StGB geregeltes Verbrechen, das sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand des Staates richtet. Das Delikt des Landesverrates ist die Kernstraftat der Spionage. Landesverrat begeht, wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Staatsgeheimnisse sind gemäß § 93 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Eine solche Gefahr besteht zum Beispiel, wenn eine fremde Macht durch das Geheimnis die Schlagkraft der Bundeswehr mindern kann.
Mich würde interssieren, wie das Urteil eines deutschen Gerichtes welches die Chance hätte neutral zu urteilen, bei einem Landes Verrat Prozess gegen Merkel und Schäuble ausfallen würde?