Und das ist auch interessant:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Der-Adler-darf-nicht-auf-die-Fahne-article13191486.html
Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen. Verboten sind nur Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Die schwarz-weiß-rote Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz ist auf jeden Fall verboten. In anderen Versionen kann die Reichskriegsflagge beschlagnahmt werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Der-Adler-darf-nicht-auf-die-Fahne-article13191486.html