Das Land Berlin führte 2019 den „Frauentag (8. März)“ als gesetzlichen Feiertag ein, als einziges deutsches Bundesland.
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In VR China, Madagaskar und Nepal gilt der Feiertag nur für Frauen (♀); in chinesischen Staatsbetrieben bekommen sie häufig den halben Tag frei.
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In der
Autonomen Region Kurdistan (Irak) beschloss die Regierung im Jahr 2012, am 8. März einen „Tag des traditionellen kurdischen Kleides“ als alternatives Angebot zum Frauentag zu veranstalten.