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Wahlrecht verfassungswidrig?!

Eulenspiegel

Well-Known Member
Registriert
9. August 2009
Beiträge
2.435
Siehe:
http://nachrichten.t-online.de/gericht-ordnet-neuwahlen-in-schleswig-holstein-an/id_42689316/index

Wie wählt man um mit seinen 2 Stimmen (Direktkandidatenstimme + Parteistimme) den größten Einfluß auszuüben zu können?
Liebe Wähler!
Wenn Sie ihre 2 Stimmen immer wie folgt abgeben wird das Wahlrecht immer verfassungswidrig bleiben und sie sich eventuell strafbar machen, sie können jedoch so den größten Einfluß auf die Wahlen ausüben und da diese geheim sind kann Niemand was dagegen tun.
Geben sie den Volksparteien (CDU und SPD) nie eine Parteistimme, sondern nur gut ausgesuchten Kandidaten die Direktkandidatenstimme. Ihre Parteistimme geben sie bitte den kleinen Parteien, meinetwegen FDP, Grüne, Linke, usw. usf..

Das hat zur Folge das sich die Anzahl der Mandate verdoppelt - mehr Abgeordnete = mehr Demokratie, da eine größere Anzahl von Abgeordneten und deren politische Beteiligung so möglich ist.

Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Überhangmandat
http://de.wikipedia.org/wiki/Erststimme
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitstimme

So kann man mindestens auf 200% Abgeordnete kommen; mittels Überhangmandaten kommen dann noch maximal ca. 50% hinzu, wenn SPD und CDU keine Parteistimmen (Zweitstimme) erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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AW: Wahlrecht verfassungswidrig?!

1. Ist ein Stimmensplitting nicht verfassungswidrig.
2. Hat die Größe des Parlaments nichts mit der Größe der Demokratie zu tun.
3. Finde ich den deutschen Bundestag schon jetzt viel zu groß.
4. Kostet jeder weitere Abgeordnete eine Menge Geld.

Daher plädiere ich für:
> Verkleinerung des Parlamentes
> Kürzung der Pensionsansprüche für alle Staatbediensteten
> Erhöhung der Abgeordnetendiaten
 
AW: Wahlrecht verfassungswidrig?!

1. Ist ein Stimmensplitting nicht verfassungswidrig.
2. Hat die Größe des Parlaments nichts mit der Größe der Demokratie zu tun.
3. Finde ich den deutschen Bundestag schon jetzt viel zu groß.
4. Kostet jeder weitere Abgeordnete eine Menge Geld.

Daher plädiere ich für:
> Verkleinerung des Parlamentes
> Kürzung der Pensionsansprüche für alle Staatbediensteten
> Erhöhung der Abgeordnetendiaten

Sie haben noch einige wichtige Dinge vergessen, es wird viel zu oft gewählt - deshalb sollten Wahlen nur alle 50 Jahre stattfinden das gewährleistet Konstanz und Vertrauenswürdigkeit der Politik.
Mindesalter für Politiker 45 Jahre, Vererbbarkeit des Mandats an die Nachfahren.

zu 2. Man kann das Parlament auch auf lauter kleine Mussolinis oder Stalins verkleinern.
zu 3. Für den Abgeordneten ist es besser wenn ihn seine Wähler nicht kennen.
zu 4. Weil die Abgeordneten eine Menge Geld kosten könnte man sie doch mit Bestechungsgeldern bezahlen lassen, dann kann man wenigstens sicher sein das sie uns nicht auf der Tasche liegen und die Lobbyistenpflichten gewissenhaft erfüllt werden, denn wer seine Pflichten diesbezüglich nicht erfüllt bekommt dann kein Geld mehr. Das noch erleben zu können wäre vielen mehr wert als wählen zu gehen, wenn Politiker zurücktreten weil sie Niemand mehr bezahlt.

Für die Bezahlung der Politiker sollte man eine Wählersteuer einführen, welche nach gefallen des Politikers vom Wähler gezahlt werden kann. Spurt ein Politiker nicht entsprechend seiner Wahlversprechen so bekommt er kein Geld in seine Tasche.
 
AW: Wahlrecht verfassungswidrig?!

Sie haben noch einige wichtige Dinge vergessen, es wird viel zu oft gewählt - deshalb sollten Wahlen nur alle 50 Jahre stattfinden das gewährleistet Konstanz und Vertrauenswürdigkeit der Politik.
Mindesalter für Politiker 45 Jahre, Vererbbarkeit des Mandats an die Nachfahren.

zu 2. Man kann das Parlament auch auf lauter kleine Mussolinis oder Stalins verkleinern.
zu 3. Für den Abgeordneten ist es besser wenn ihn seine Wähler nicht kennen.
zu 4. Weil die Abgeordneten eine Menge Geld kosten könnte man sie doch mit Bestechungsgeldern bezahlen lassen, dann kann man wenigstens sicher sein das sie uns nicht auf der Tasche liegen und die Lobbyistenpflichten gewissenhaft erfüllt werden, denn wer seine Pflichten diesbezüglich nicht erfüllt bekommt dann kein Geld mehr. Das noch erleben zu können wäre vielen mehr wert als wählen zu gehen, wenn Politiker zurücktreten weil sie Niemand mehr bezahlt.

Für die Bezahlung der Politiker sollte man eine Wählersteuer einführen, welche nach gefallen des Politikers vom Wähler gezahlt werden kann. Spurt ein Politiker nicht entsprechend seiner Wahlversprechen so bekommt er kein Geld in seine Tasche.

Wenn Du Deinen Namen zurecht tragen würdest, dann müsste ich wohl jetzt lachen.......

Ist schon komisch ~ aber keines Deiner Themen kann ich wirklich ernst nehmen, lustig finde ich sie allerdings auch nicht.

Aber das macht nichts ~ (frei nach Moebius)
 
AW: Wahlrecht verfassungswidrig?!

Wenn Du Deinen Namen zurecht tragen würdest, dann müsste ich wohl jetzt lachen.......

Ist schon komisch ~ aber keines Deiner Themen kann ich wirklich ernst nehmen, lustig finde ich sie allerdings auch nicht.

Aber das macht nichts ~ (frei nach Moebius)

Vielleicht liegt es ganz einfach daran das Sie sich nicht ernsthaft mit dem Thema befassen (weil es für Sie nicht wirklich von Interesse ist, aber die lange Weile.....) bei Ihren Antworten hier hatte ich den Eindruck Sie haben höchsten 1/4 gelesen, durchdacht oder verstanden.
So habe ich mir einem Spaß daraus gemacht auf Ihre Art zu antworten mal einen draufzusetzen und das ohne persönlich zu werden.
 
AW: Wahlrecht verfassungswidrig?!

Wem die Wahlrechtsgestaltung usw. von Interesse ist kann mal hier nachsehen.
http://www.phoenix.de/content//321671
Leider ist der Beitrag nur allzu Faktenarm und Argumenteleer, wenn man nicht an die von mir genannten Wahltaktiken denkt.

Wie man sieht macht das Parlament mehr mit dem Wahlrecht Machtpolitik als mit Gerechtigkeit, deshalb hat man sich das Wahlgesetz doch wohl so ausgedacht. Einfacher und gerecht wäre es für alle Wahlen das Wahlgesetz von Hessen einzuführen, welches man 1988 änderte, damit die Ossis keine ungewollten demokratischen Beispiele haben.

Siehe:
http://www.wahlrecht.de/landtage/hessen.htm
Auszugszitat:
Stimmenzahl
#
#
Diese Regelung wurde erst 1988 von der CDU/FDP-Koalition auf Wunsch der FDP eingeführt. Zuvor hatte jeder Wähler nur eine Stimme, die gleichzeitig für den Wahlkreiskandidaten und die Landesliste einer Partei gewertet wurde.

Übrigens hat das Saarland heute noch das ältere Wahlrecht Hessens - Verhältniswahl -

Siehe weiter:
http://www.hfv-speyer.de/vonarnim/dvbl.htm
Auszugszitat:
Im Gegensatz zum Bund ist in Hessen bei Überhangmandaten aber ein Ausgleich vorgesehen: Die anderen Parteien erhalten Ausgleichsmandate, so dass – trotz der Überhangmandate – das durch die Zweitstimmen bestimmte Stärkeverhältnis der Parteien im Parlament bestehen bleibt (§ 10 Abs. 5 LWG).

Ausgleichmandate sind eine Fälschung des Wählerwillens!

150% Abgeordnete in Hessen ohne Ausgleichsmandate möglich; mit Ausgleichsmandaten könnten dann >200% Abgeordnete entstehen.

Die trickserei mit der Wahlgesetzgebung siehe:
http://library.fes.de/pdf-files/kommunalpolitik/00893-download.pdf

Immer mal was neues damit der Wähler wieder nachdenken muß wenn er nicht ausgetrickst werden will.

Was glauben Sie worin sich die Liste der nationalen Front der DDR von den heutigen Parteilisten unterscheidet?

Liste ist für mich Liste wenn man dabei keine Auswahlmöglichkeit hat, reichen nicht auch 50% Listenkandidaten für eine Listendiktatur?
 
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AW: Wahlrecht verfassungswidrig?!

Der blaue moebius erfaßt so Einiges, wenn der Tag lang und die Nacht kurz ist...:clown2:
 
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