B
Babbel
Guest
Rein juristisch gesehen, ist es keine Todesstrafe.
Faktisch könnte man es als Strafe empfinden, wenn man dafür, dass man sich gegen unhaltbare Zustände erhebt, abgeknallt werden darf!
Zudem erlaubt ja der Artikel den einzelnen Staaten die Einführung der Todesstrafe bei Kriegsgefahr.
Das ist dermaßen schwammig - es wird ja heute schon immer wieder von Kriegsgefahr gesprochen.
Kriegsgefahr und Krieg sind schon ein Unterschied. Und Kriegsrecht ist schon aufgrund ursächlichen Umstände sehr extrem. Trotzdem lehne ich auch im Krieg die Todesstrafe ab.
Aufstände darf man nicht als demokratischen Protest verstehen. Klar, gibt es immer die Angst vor der mißbräuchlichen Definitionsgewalt, aber ohne Vertrauen und parlamentarische und außerparlamentarischer Kontrolle gibt es halt auch keine Demokratie ....
Alles andere ist auch faktisch nicht mit der Todesstrafe vergleichbar ... weil es keinen Urteilscharakter, mit all seinen Merkmalen, hat.