Gericht widerspricht BAMF
Voller Flüchtlingsstatus für Syrer „jetzt erst recht“
Schon 4680 Asylklagen sind beim Verwaltungsgericht Trier eingegangen, die meisten von syrischen Flüchtlingen.
Sie fordern einen vollen Asylschutz – den das Gericht in vielen Urteilen bestätigt hat.
Es habe sich gezeigt, dass die Praxis „jetzt erst recht“ richtig sei, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts.
Auch weiterhin solle der Flüchtlingsstatus gewährt werden, wenn der Betroffene illegal aus Syrien ausgereist sei,
in Deutschland einen Asylantrag gestellt habe und sich seit längerem hier aufhalte.
„Nach unserer Erkenntnis droht aktuell den Menschen bei einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die politische Verfolgung.“
Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen war im März 2016 mit dem sogenannten „Asylpaket II“
der Familiennachzug von Ausländern mit „subsidiärem Schutz“ für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt worden.
„Subsidiärer Schutz“ wird jenen gewährt, die weder auf Asyl noch auf den Flüchtlingsstatus Anspruch haben.
2015 hatten Syrer praktisch automatisch den Flüchtlingsstatus bekommen.
https://www.welt.de/politik/deutsch...tlingsstatus-fuer-Syrer-jetzt-erst-recht.html
Warum müssen die syrischen Flüchtlinge den vollen Flüchtlingsstatus einklagen?
Könnt man nicht pauschal allen Syrern diesen Flüchtlingsstatus geben?
Denke so könnten wir sehr viele teure Gerichtskosten einsparen!
Außerdem hätte es den Vorteil, dass umgehend der Familiennachzug erfolgen könnte.
Der Familiennachzug ist für die degenerierte und aussterbende D Inzuchtbevölkerung sehr wichtig,
hoffe doch dass es noch mehrere syrische Großfamilien mit 23 Kindern gibt.
http://www.rhein-zeitung.de/region/...efrauen-und-23-kindern-ein-_arid,1539821.html
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