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Staat vs. Marktwirtschaft

Andere Frage: ist hier aus dem Kontext heraus überhaupt klar, was genau da unterschrieben werden sollte? Also mir nicht.

Na sowas! Ist wohl nicht selbsterklärend, so ein Satzteil?


»Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die CDU davor gewarnt, auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe ein formelles Bekenntnis von Flüchtlingen zu den Grundwerten der Bundesrepublik zu verlangen«

(http://www.islamische-zeitung.de/index.cgi?id=19770)
 
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Würden sich alle "Einheimischen" zu den Grundwerten bekennen, würde ich es auch von den "Zugereisten" verlangen. Aber solange das nicht der Fall ist, hat Heiko Maas recht, davor zu warnen.
 
Ist das nicht ein Wiederspruch in sich[...]?
Die ist, wie das BGB, eben nicht selbsterklärend! :lachen:

»Niemand könne begründen, warum nur Flüchtlinge ein Bekenntnis zu diesen Werten unterschreiben sollten und nicht auch manche schlecht integrierten deutschen Bürger, sagte der Justizminister«

Wie wahr, wie wahr!
Ja, so ist das in einem Staat, der zwar Grundrechte, wie Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und die Freiheit zu jedweder Persönlichkeitsentfaltung garantiert, aber nicht definiert, resp. klar umreißt und eingrenzt. Um das zu erkennen, bräuchte man eigentlich noch nicht einmal sogenannte Parallelgesellschaften.
 
Na sowas! Ist wohl nicht selbsterklärend, so ein Satzteil?


»Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die CDU davor gewarnt, auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe ein formelles Bekenntnis von Flüchtlingen zu den Grundwerten der Bundesrepublik zu verlangen«
Und was sind die "Grundwerte der Bundesrepublik"?
 
Würden sich alle "Einheimischen" zu den Grundwerten bekennen, würde ich es auch von den "Zugereisten" verlangen. Aber solange das nicht der Fall ist, hat Heiko Maas recht, davor zu warnen.
So eine Aussage zeugt von genau dem juristischen Unverständnis, das scriberius anprangert. Wir Staatsbürger haben keine Handhabe, uns der deutschen Rechtsprechung zu entziehen, egal was wir unterschreiben oder nicht unterschreiben. Oder unterschreibt jedes Neugeborene seine "deutsche" Rechtsfähigkeit?
 
So eine Aussage zeugt von genau dem juristischen Unverständnis, das scriberius anprangert. Wir Staatsbürger haben keine Handhabe, uns der deutschen Rechtsprechung zu entziehen, egal was wir unterschreiben oder nicht unterschreiben. Oder unterschreibt jedes Neugeborene seine "deutsche" Rechtsfähigkeit?

Und Deine Aussage zeigt mir, daß Du absolut nicht verstanden hast was ich meine
 
Und Deine Aussage zeigt mir, daß Du absolut nicht verstanden hast was ich meine
Wenn ein Justizminister solche Aussagen in Interviews macht, dann kommt das nicht von Herzen, sondern hat die Intention, ganz bestimmte, emotionale Reaktionen hervorzurufen - den Leser aufzuwühlen und in Zugzwang zu bringen, sich in Richtung einer bestimmten Seite innerhalb einer laufenden Debatte zu bewegen.
Glaubst du wirklich, dieser Mann wäre nicht fähig zu einer klaren Meinungsäußerung?
Ich kann doch sagen: "Ein Bekenntnis zu bestimmten Werten finde ich grundsätzlich richtig." oder: "Ein Bekenntnis zu folgenden 5 Werten [...] finde ich grundsätzlich in Deutschland überflüssig." oder hält mich als Justizminister irgendwas davon ab?
 
Ja, so ist das in einem Staat, der zwar Grundrechte, wie Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und die Freiheit zu jedweder Persönlichkeitsentfaltung garantiert, aber nicht definiert, resp. klar umreißt und eingrenzt.

Und das schreibt ein Experte für ein sich selbst erklärendes BGB! :lachen:

Und was sind die "Grundwerte der Bundesrepublik"?

Der politisch mündige Bürger meint damit primär die FdGo!

Behelf: bpb:
Freiheitliche demokratische Grundordnung



«Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht genannt:

- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,

- die Volkssouveränität,

- die Gewaltenteilung,

- die Verantwortlichkeit der Regierung,

- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,

- die Unabhängigkeit der Gerichte,

- das Mehrparteienprinzip und

- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.



Vgl. dazu: Mehrparteienprinzip; Opposition; Volkssouveränität; Bundesregierung; Gewaltenteilung; Grundrechte; Parteien; Rechtsstaat.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.«

(Fundstelle bpb)

So eine Aussage zeugt von genau dem juristischen Unverständnis, das scriberius anprangert.

Dessen juristisches Verständnis ist von einer ganz besonderen Art.

Beleg:

ich glaube, ihr habt alle zusammen noch nicht bemerkt, was hier mit Menschenrechten gemeint ist. Sie sind bei der UN nachzulesen, ja. Das Dumme ist nur, dass sie uns per Geburtsurkunde (oder anderer Dokumente) diese entziehen, uns zu einer juristischen Person erklären, die alles ist, nur keine natürliche, und erst recht kein Mensch. Und für diese gelten die Menschenrechte praktisch nicht. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern juristische Tatsache.

Soviel zum 'juristischen Verständnis' des scriberius.
 
Zuletzt bearbeitet:
ach, hast du das aber wieder schön abgekupfert, brav! Und du willst einfach nicht sehen, dass das , was hingeschrieben wurde, nichts weiter ist, als Theorie, an die sich in der Praxis niemand hält. Noch nicht einmal die Staatsorgane interessieren sich dafür. Jeder einzelne Punkt ist so nicht gegeben. Und das wissen die Juristen am besten. Sie sagen es aber nicht, weil sie auch weiterhin gut leben wollen, was sie, Vereinbarkeit mit dem Gewissen vorausgesetzt, auch meist können. Sie wissen sehr genau, welches schändliche Spiel getrieben wird. Die schwarze Robe wurde übrigens vor langer Zeit deshalb eingeführt, damit jeder sehen konnte, dass Gefahr im Anzug ist, weil ein Rechtsverdreher kommt, in dessen Gegenwart man vorsichtig sein sollte. Schlimmer aber sind diejenigen, die ihre Vorgaben machen, also die Legislativen und Regierungen, denn von ihnen sind sie abhängig. Verfassungsgerichte wären die Ausnahme, sind aber, wen wunderts, natürlich über den Parteienapparat eingebunden und wirken emsig mit an der Vortäuschung dessen, was du zitiert hast. Deine "Belege" kannst du dir sonst wo hinein schieben.
 
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ach, hast du das aber wieder schön abgekupfert, brav!

Beachten Sie bitte den Zusammenhang! Auf die Frage, was die Grundwerte Deutschlands sind, gab ich die den politisch mündigen Bürgern bekannte Antwort, die man auch in der Wikipedia nachlesen kann.


Und du willst einfach nicht sehen, dass das , was hingeschrieben wurde, nichts weiter ist, als Theorie, an die sich in der Praxis niemand hält.

Bitte keine Nebelkerzen!

Jeder einzelne Punkt ist so nicht gegeben. Und das wissen die Juristen am besten. Sie sagen es aber nicht, weil sie auch weiterhin gut leben wollen, was sie, Vereinbarkeit mit dem Gewissen vorausgesetzt, auch meist können.

So dürfen Sie zwar unbegründet meinen, aber eine vernünftige und nachvollziehbare Begründung Ihrer Meinung wäre mir lieber.


Die schwarze Robe wurde übrigens vor langer Zeit deshalb eingeführt, damit jeder sehen konnte, dass Gefahr im Anzug ist, weil ein Rechtsverdreher kommt, in dessen Gegenwart man vorsichtig sein sollte.

So steht es auch in der Wikipedia.

»In einer Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. in Preußen jedoch mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“«

(https://de.wikipedia.org/wiki/Robe)

Beim Bundesverfassungsgericht, um das es hier geht, trägt man aber nicht schwarze Mäntel und der König von Preußen ist bezüglich des Bundesverfassungsgerichts nicht maßgebend.

»Die scharlachroten Roben der Richter des Bundesverfassungsgerichts entsprechen nicht dem ansonsten in Deutschland gebräuchlichen Robentypus. Sie wurden vielmehr in den 1950er Jahren speziell von einem Münchener Kostümbildner entworfen, der als Vorbild eine Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert wählte. Verfassungsrichter tragen besondere Barette und anstelle der Krawatten Jabots, lange weiße Halsbinden, die den zur Amtstracht evangelischer Pastoren gehörenden Beffchen ähneln.«

(https://de.wikipedia.org/wiki/Robe)

Schlimmer aber sind diejenigen, die ihre Vorgaben machen, also die Legislativen und Regierungen, denn von ihnen sind sie abhängig.

Wissen Sie, was mit 'Gewaltenteilung' gemeint ist?

Verfassungsgerichte wären die Ausnahme, sind aber, wen wunderts, natürlich über den Parteienapparat eingebunden und wirken emsig mit an der Vortäuschung dessen, was du zitiert hast.

Wollen Sie sich als Lehrkraft in Sachen Volksverdummung etablieren?


Deine "Belege" kannst du dir sonst wo hinein schieben.

Wohin hätten Sie es denn gerne?
 
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