Staat
gegen Marktwirtschaft auszuspielen könnte bedeuten, Zweifel
gegen Nichtzweifel antreten zu lassen!
Wollen wir das? Zweifel
und Nichtzweifel scheinen wie 'Hund und Katz' - sind aber jedenfalls 'nicht für die Katz'!
Zweifel dienen ihrem Ausschluss und ihrer Akzeptanz zugleich. Das ist kein Widerspruch, denn das Ausgeschlossene darf bedeuten, dass es auch von einem nicht teilnehmenden Beobachter problemlos respektiert zu werden vermag, solange es ihn nicht in seiner Gedankenwelt berührt.
Das Ausgeschlossene, das oftmals gedankenleichtfertig als „ausgeschlossen“ bezeichnet wird, (
weil alles mit allem zusammenzuhängen scheint - und doch jedes Ereignis für sich stehen darf!) wird immer eine Vorbewertung gehabt haben, die logisch, nicht logisch oder unlogisch sein kann.
Um eine Allgemeinverbindlichkeit allem Zweifel entgegenzustellen, haben wir das Gesetz als Normgröße, allerdings stößt dieses bei einer Maximierung von Zweifel an seine eigenen Grenzen, denn ein zweifelhaftes Gesetz vermag keine gerechte Bindungswirkung zu entfalten und somit gilt seit Anbeginn der Zeit, die auch erst morgen zu beginnen vermag: <
Lex dubia non obligat. > Ein zweifelhaftes Gesetz ist nicht verpflichtend in seiner zwingenden Bindungswirkung, was positiv bedeutet, dass ein jedes Gesetz den geregelten Tatbestand möglichst präzise erkennen lassen sollte und die sich daraus gerecht ergeben sollenden Rechtsfolgen natürlich ebenso.
Im Gegenstück zum juristischen Zweifel erkenne ich das heuristische Glück:
Der Nichtglaube ist wichtig – um ihn als *Wissen im Schlafrock* anzunehmen: - 'weg' damit!
Der Nichtzweifel ist wichtig – um ihn als *Sicherheit im Klauben* anzunehmen. - 'her' damit!
Das Nichtwissen ist wichtig – um es als *unvermeidbare Orientierung* anzunehmen: - 'passieren' lassen!
Die Nichtbeachtung von etwas Lebendigem könnte die größte Strafe für jeden lebendigen Beobachter des Lebens sein und dieser merkt es nicht einmal.
Bernies Sage: Die
*Neuro-Psychologistik* stellt sich nie+immer selbst doppelt in Frage!