These,
neben den Sicherheitsbedenken wurden im Eröffnungsbeitrag
ja allem voran Bedenken vorgebracht, dass bei der Briefwahl
und beim E-Voting ein unbeeinflusster Ausdruck der eigenen Meinung
nicht gewährleistet ist.
Das in Demokratien übliche Verfahren mit der Wahlzelle,
in der jeder Wähler garantiert allein ist,
wurde ja nicht aus Jux und Tollerei so konzipiert
[...]
Unter den Bedingungen von Briefwahl oder E-Voting könnten
noch Dutzende andere Situationen skizziert werden, in denen
der Wähler am Ausdruck seiner eigenen Meinung gehindert wird
(natürlich nicht nur in der Familie Musel,
sondern auch in der Familie Himmelkreuzpointner).
Sollten diese grundsätzlichen Bedenken wegen einer Gefährdung
des demokratischen Charakters von Wahlen denn nicht eindeutig
Vorrang vor Effizienzargumenten oder Bequemlichkeitsargumenten
haben ?